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aus unserem Archiv vom 26. Januar 2012
Autor: Uwe HentschelOrt: BitburgDrucken  E-Mail

Starterlaubnis für den Falken

Sämtliche Versuche, die Krähen im Bitburger Waisenhauspark zu verscheuchen, waren bislang ohne Erfolg. Im Vorfeld der kommenden Brutsaison soll jetzt ein Falke die Rabenvögel vertreiben. Die Naturschutzbehörde in Koblenz hat die dazu notwendige Genehmigung erteilt. Am 15. Februar kann der Versuch starten.

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Bitburg. Einfach wird die Aufgabe für den Falken sicher nicht. Denn die Saatkrähen fühlen sich im Bitburger Waisenhauspark besonders wohl. Und das bereits seit vielen Jahren. Warum, weiß keiner.

Eine der größten Kolonien


Doch Tatsache ist, dass die Bitburger Krähenkolonie, die von Jahr zu Jahr wächst, zu den größten in ganz Rheinland-Pfalz gehört.
Und sämtliche Versuche, die geschützten Tiere zu vertreiben, waren bislang ohne Erfolg. Deshalb ruht nun die ganze Hoffnung auf dem Falken. Die Obere Landespflegebehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz habe die dafür notwendige Genehmigung Anfang Januar erteilt, erklärt Werner Krämer von der Stadtverwaltung. "Und der Vertrag mit dem Greifvogelhalter liegt auch vor", fügt er hinzu.
Voraussichtlich starten werde die Vergrämungsaktion am 15. Februar und dann rund sechs Wochen dauern. Aufgabe des Falken, der als natürlicher Feind der Krähen gilt, wird es sein, die schwarzen Vögel am Nestbau beziehungsweise am Besiedeln der bereits zahlreich vorhandenen Nester zu hindern. Für die Naturschutzbehörde in Koblenz ist dieses Projekt Neuland. Doch dass dieses Vorhaben erfolgreicher sein könnte als der bereits getestete Einsatz einer Krähenklatsche, belegt ein ähnlicher Versuch einer Gemeinde im Augsburger Raum.

In Augsburg erfolgreich


Dort nämlich wurden im vergangenen Frühjahr ebenfalls Greifvögel auf die Krähen angesetzt. Und dort ist es auch gelungen, die Tiere zu vertreiben. uhe
Extra
Die Saatkrähe (Corvus frugilegus), die zur Familie der Rabenvögel gehört, gilt bundesweit als gesetzlich besonders geschützte Vogelart, und gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung ist es verboten, die Vögel zu töten, zu fangen, ihre Nester zu zerstören oder ihre Eier zu entfernen und die Tiere während der Brut und Jungenaufzucht zu stören. Nur in wenigen begründeten Fällen können die oberen Naturschutzbehörden Ausnahmen von diesen Verboten erteilen. Die Saatkrähe bevorzugt für den Nestbau die Kronen großer Laubbäume. uhe


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