Stören die Windräder das Wetterradar?

Trier · Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde gestern die Klage des Deutschen Wetterdiensts gegen den Eifelkreis verhandelt. Grund sind die vom Kreis erteilten Genehmigungen für drei Windkraftanlagen in der Schutzzone des Wetterradars in Neuheilenbach.

Trier. "So, jetzt brauchen wir nur noch das passende Verb dazu", sagt Heribert Kröger, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Trier und blickt dabei etwas ratlos von rechts nach links. Rechts sitzt die Schriftführerin, die alles notiert, und links der Gutachter Jan Handwerker, dessen Aussagen protokolliert werden.Physiker aus Karlsruhe


Der Sachverständige, der vom Gericht dazu beauftragt wurde, zu prüfen, inwieweit drei bei Matzerath und Eilscheid geplante Windkraftanlagen die Funktion des rund zehn Kilometer entfernten Wetterradars in Neuheilenbach in seiner Funktion beeinträchtigen könnten, ist bemüht, sich so verständlich wie möglich auszudrücken. Doch Wörter wie Hydrometeore, Clutter-Filter, Mesozyklonen, Volumen-Scan oder aber Konrad-Algorithmus gehören nicht unbedingt zum gängigen Vokabular der Schriftführerin, weshalb der Richter die Formulierungen des Physikers aus Karlsruhe in halbwegs verständliche Aussagen packt.
Grund für die Beauftragung des Gutachtens ist die Klage des Deutschen Wetterdiensts gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm. Letzterer hat den Bau der drei Windkraftanlagen genehmigt, obwohl diese in der Schutzzone des vom DWD betriebenen Wetterradars liegen. Der DWD, der im Fünf-Kilometer-Radius um sein Radar gar keine neuen Windkraftanlagen dulden will und im Umkreis zwischen fünf und 15 Kilometern nur in gestaffelter Höhenbegrenzung (der TV berichtete mehrfach), ist der Auffassung, dass die drei geplanten Anlagen Einfluss auf das Erkennen von Unwettern haben können. Begründet wird dies damit, dass von den Windkraftanlagen unter anderem aufgrund der Rotorenbewegungen Störsignale ausgehen, die vom Radar nicht richtig zugeordnet werden können.
Dass dies der tatsächlich der Fall ist, bestreitet auch der Gutachter nicht, der sich in der insgesamt mehr als sechsstündigen Sitzung umfangreich zu seinem Gutachten und den Fragen des Richters sowie der Anwälte äußert. Allerdings fallen die zu erwartenden Beeinträchtigungen nach Ansicht des Physikers kaum ins Gewicht. Zudem, so Handwerker, sei es technisch und mit vertretbarem Aufwand durchaus möglich, die Funktion des Wetterradars so zu verändern, dass dadurch die negativen Einflüsse durch die Windräder minimiert werden könnten.Urteil fällt im April


Zusätzlich zur Sitzung geladen sind neben dem DWD als Kläger und dem Eifelkreis als Angeklagte auch als Prozessbeteiligte die Anwälte der Windkraftbetreiber. Sie sehen sich nicht nur in den Aussagen des Gutachters weitgehend bestätigt, sondern kritisieren darüber hinaus auch die gesamte Vorgehensweise des Wetterdiensts. So habe die dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Einrichtung ihre Einwände im Genehmigungsverfahren erst viel zu spät geäußert.
Inwieweit durch den Bau der Windräder das Wetterradar in Neuheilenbach tatsächlich beeinträchtigt wird, darüber haben nun die Richter zu entscheiden. Wie der Vorsitzende Richter Kröger erklärt, sei im Lauf des Aprils mit einem Urteil zu rechnen.

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