Straßenstreit ist beigelegt

NIEDERSTEDEM. Der Niederstedemer Gemeinderat erhebt nun doch Erschließungsbeiträge für die Bauarbeiten an der Weiherstraße. Das hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung nach zähem Ringen beschlossen.

"Mit dem Ratsbeschluss hat der Gemeinderat im Sinne der Vorgaben der Kreisverwaltung entschieden und so, wie es uns das Gerichtsurteil vorschreibt", fasst Bürgermeister Willi Niederprüm das Ergebnis der jüngsten Gemeinderatsitzung in Niederstedem zusammen. Unter Ausschluss der drei betroffenen Ratsmitglieder, die als Anlieger der Weiherstraße nicht über Erschließungsbeiträge mit stimmen durften, haben die verbleibenden vier Ratsmitglieder bei einer Gegenstimme beschlossen, Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Weiherstraße zu erheben. Außerdem wird die Gemeinde keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen, das die Bauarbeiten an der Weiherstraße eindeutig als Erschließungsmaßnahmen klassifiziert.Damit geht ein monatelanger Streit zu Ende, in dem sich die fünfköpfige Ratsmehrheit, zu der auch drei Anlieger der Weiherstraße zählen, dagegen gewehrt hatte, Erschließungsbeiträge für die Weiherstraße zu erheben. Sie beharrte lange darauf, die Straße über wiederkehrende Beiträge abrechnen, die von allen Bürgern gleichermaßen zu tragen sind."Ein Riesenerfolg", kommentiert der zweite Beigeordnete Herbert Kiemen, der kurzerhand als Sitzungsleiter einspringen musste, weil auch der Bürgermeister und der erste Beigeordnete wegen Befangenheit von der Entscheidung ausgeschlossen waren. Ebenso wie der Bürgermeister ist Kiemen überzeugt, dass der Rat nun, nachdem der Streit beigelegt ist, wieder einmütig zusammenarbeiten wird.Zu Beginn der Diskussion sah es allerdings nicht danach aus, dass die Sitzung zum Ende des Straßenstreits führen würde. Ratsmitglied Johann Hatz beantragte, die Diskussion zu vertragen, bis die Verbandsgemeinde geklärt hat, ob die Gemeinde zunächst einen Bebauungsplan für den Bereich der Weiherstraße aufstellen muss, bevor sie Erschließungsbeiträge erheben kann. Doch auf diese Diskussion wollte sich Kiemen nicht mehr einlassen. "Wir hatten schon vier Jahre Zeit zur Diskussion und haben mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil, das uns auffordert, Erschließungsbeiträge zu erheben", machte er klar. "Irgendwann muss die Verzögerungstaktik ein Ende haben." Eine Auffassung, die auch Arno Heinz von der Verbandsgemeinde Bitburg-Land unterstrich. "Wir wurden aufgefordert, die Kosten für die Weiherstraße endlich abzurechnen", erläuterte Heinz. "Wenn der Beschluss heute nicht gefasst wird, entsteht bei der Kreisverwaltung der Eindruck, dass der Rat sich den Vorgaben nicht beugen will. Dann kann es durchaus passieren, dass der Kreis da nicht mehr mitmacht und selbst entscheidet."Gemeinde zahlt höheren Beitrag

Auch wenn sich Hatz diesem Druck nicht beugen wollte, beschlossen die übrigen drei Ratsmitglieder, Vorausleistungen für die Erschließungsarbeiten zu erheben.Zuvor hatte der Rat gemeinsam mit den Anliegern der Weiherstraße die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Diese bestimmt, dass die Gemeinde 20 Prozent statt der üblichen zehn Prozent der Erschließungskosten für die Weiherstraße übernimmt, weil sie aufgrund des Durchgangsverkehrs eher die Funktion einer Durchgangsstraße als einer Anliegerstraße erfülle. Dadurch verringern sich die Straßenbaubeiträge für die Anlieger um zehn Prozent.

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