Straßenstreit landet vor Gericht

NIEDERSTEDEM. Die Gemeinde Niederstedem erhebt Klage gegen den Kreis Bitburg-Prüm, der die Gemeinde aufgefordert hat, für den Straßenbau der Weiherstraße Erschließungsbeiträge zu erheben. Das hat die Ratsmehrheit hinter verschlossenen Türen beschlossen.

 Idylle vor Gericht: Wegen der Aufforderung, für den Ausbau der Weiherstraße in Niederstedem Anliegerbeiträge zu erheben, wird die Ortsgemeinde den Kreis Bitburg-Prüm verklagen.Foto: Heike Thelen

Idylle vor Gericht: Wegen der Aufforderung, für den Ausbau der Weiherstraße in Niederstedem Anliegerbeiträge zu erheben, wird die Ortsgemeinde den Kreis Bitburg-Prüm verklagen.Foto: Heike Thelen

Für manch einen Besucher der jüngsten Gemeinderatsitzung in Niederstedem dürfte der Hinweg länger gedauert haben als die Sitzung. Denn nach nur wenigen Minuten hatte die Ratsmehrheit beschlossen, das Thema Erschließungsbeiträge, weswegen die meisten Zuhörer gekommen waren, von der Tagesordnung zu kicken und auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Als Grund, warum das Thema, das seit Jahren Gemeinde und Verbandsgemeinde beschäftigt, vertagt wurde, nannte Ratsmitglied Johann Hatz Aufklärungsbedarf in einzelnen Fragen.In nichtöffentlicher Sitzung hat die Ratsmehrheit dann beschlossen, eine Klage gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung zu erheben, die Jürgen Backes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, darin bestätigt, dass für die Weiherstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind.War die Weiherstraße vor den Bauarbeiten in den Jahren 1999/2000 nur ein Wirtschaftsweg oder eine historische Gemeindestraße, die zum Anbau bestimmt war? Um diese Frage wird sich nun ein Rechtsstreit ranken, in dem Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung und zwei unabhängige Rechtsanwälte eindeutig bestätigen, dass die Weiherstraße erst seit den Bauarbeiten zum Anbau bestimmt ist und deshalb Erschließungsbeiträge zu erheben sind (der TV berichtete).Das Pikante an der Streitfrage: Drei Mitglieder der fünf-köpfigen Ratsmehrheit, die sich gegen die vierfach bestätigte Rechtsauffassung wehrt, würden als Anlieger selbst zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Eine Befangenheit liegt in dieser Frage allerdings so lange nicht vor, wie über wiederkehrende Beiträge diskutiert wird. Denn von denen sind ja alle Niederstedemer gleichermaßen betroffen. Entsprechend liefen alle bisherigen Anträge des zweiten Beigeordneten Herbert Kiemen ins Leere, die Ratsmitglieder mit Grundstücken an der Weiherstraße von dieser Debatte auszuschließen.Andererseits hat die Gemeinde bisher alle Kosten für Straßenbauarbeiten aus dem Gemeindesäckel bezahlt, so dass nun erstmalig Anlieger zur Kasse gebeten würden.Dennoch ist Kiemen überzeugt, dass der Gemeinderat zum Schaden der Gemeinde handelt, wenn er nun einen Rechtsstreit in dieser Frage anstrebt. "Die Rechtslage ist doch von allen Seiten bestätigt worden", sagt er. "Mit dem Rechtsstreit wirft die Gemeinde nur viel, viel Geld aus dem Fenster." Um den Schaden für die Gemeinde möglichst gering zu halten, wird er in den nächsten Tagen den Kreis bitten, einen Beauftragten einzusetzen, der die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters vorübergehend übernimmt.

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