Streit um den Sportplatz geht weiter

Nächste Runde im Sportplatz-Streit: Nun hat die Verbandsgemeinde Bitburg-Land einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt, weil die Ortsgemeinde Oberweis ihren Bebauungsplan in Bezug auf den Sportplatz geändert hat. Ein Vorgehen, das die Oberweiser ärgert.

Oberweis. Oft reichen schon wenige Worte, um einen Streit auszulösen. Und zwar nicht nur auf zwischenmenschlicher, sondern wie der Fall "Sportplatz Oberweis" zeigt, auch auf kommunaler Ebene. Es geht um die beiden Worte "vorübergehende Nutzung", die im Oberweiser Bebauungsplan dem Sportplatz zugeordnet sind, um den es schon seit Jahren ein Tauziehen zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde-Bitburg-Land gibt (siehe Extra).

Die Ortsgemeinde hatte im Dezember 2008 entschieden, die Worte aus dem Bebauungsplan zu tilgen. Denn die Nutzung des Sportplatzes ist schon lange nicht mehr vorübergehend. Sie war es kurzzeitig, als die Gemeinde 1990 geplant hatte, ihren Sportplatz vom Campingplatzgelände auf die andere Seite der Prüm zu verlagern. Ein Plan, der schon ein Jahr später scheiterte, weil er zum einen zu teuer geworden wäre und es zum anderen wasserrechtliche Einwendungen gab. Der Sportplatz blieb also, wo er war. Ebenso wie der Vermerk "vorübergehende Nutzung". Und das, obwohl der ehemalige Bürgermeister Willi Heyen 1995 in einem Schreiben festgehalten hatte, dass die Ortsgemeinde die beiden Wörter aus ihrem Bebauungsplan streichen soll. Warum sie es dann nicht getan hat, ist den heutigen Ortsgemeinderatsmitgliedern nicht bekannt. Sie holten dies also im Dezember 2008 nach, um die dauerhafte Nutzung des Sportplatzes zu sichern - was aus Sicht der Kreisverwaltung auch kein Problem ist. Schließlich liegt die Planungshoheit bei der Ortsgemeinde.

Die Verbandsgemeinde (VG) hingegen findet die Bebauungsplanänderung überhaupt nicht gut. Sie hat auf Beschluss des Werksausschusses einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt. "Das ist ein Eingriff in unsere Eigentumsrechte", sagt Fritz Brüders, Leiter der VG-Werke - denn der Sportplatz gehört wie der ihn umgebende Campingplatz und das angegliederte Freibad seit 1975 der VG. "So können wir nicht mehr machen, was wir wollen", sagt er. Noch existiere ein Beschluss des VG-Rates, den Sportplatz an den Campingplatzbetreiber zu verkaufen. Aktuell sei dies zwar nicht geplant, dennoch wolle die VG ihre Rechte wahren.

Oberweiser hoffen auf den neuen VG-Rat



Die Art und Weise, wie sie das tut, erzürnt die Oberweiser. "Die Verbandsgemeinde hatte uns zugesichert, dass nichts mehr passiert, ohne, dass wir miteinander reden", sagt Ortsbürgermeister Erwin Schmidt. Diese Vereinbarung habe man nach Beendigung des jahrelangen Rechtsstreits getroffen. Der neu gewählte VG-Rat sei von dem Normenkontrollantrag genauso überrascht worden wie die Oberweiser selbst. "Wir verstehen die Haltung von Bürgermeister Backes und Herrn Brüders nicht, dass sie dem neuen Rat, dem neuen Bürgermeister und uns noch so ein Ei ins Nest legen", sagt Marlis Ewertz, erste Beigeordnete in Oberweis.

Nun hoffen die Oberweiser, dass die VG den Normenkontrollantrag zurückzieht. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes ist nämlich für einen solchen Antrag ein Beschluss des VG-Rates nötig - den es jedoch bislang nicht gibt. Die Oberweiser setzen auf die neuen Ratsmitglieder, die ihnen laut Schmidt bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert hatten. Und natürlich hoffen sie, ihren Sportplatz dauerhaft zu behalten. Denn ohne ihn wäre der 200 Mitglieder starke Sportverein seiner Existenzgrundlage beraubt.

Meinung

Miteinander reden

Es kann doch nicht sein, dass sich eine Ortsgemeinde und ihre Verbandsgemeinde nur gerichtlich einigen können! Miteinander reden wäre weitaus sinnvoller und nebenbei weitaus günstiger. Es ist gut, dass die Parteien dies nach dem langen Rechtsstreit verstanden zu haben scheinen. Nur leider setzen sie es nicht um. Statt sich gemeinsam mit den Oberweisern an einen runden Tisch zu begeben, macht die Verbandsgemeinde einen Alleingang und schaltet das Oberverwaltungsgericht ein. Hoffentlich gelingt es dem neuen VG-Rat und dem neuen Bürgermeister, andere Wege zu finden. k.hammermann@volksfreund.de Rechtsstreit um den Sportplatz:

Extra Rechtsstreit um den Sportplatz: Seitdem die VG Bitburg-Land 2005 entschieden hat, den Oberweiser Sportplatz an den Pächter des umliegenden Camping-Geländes zu verkaufen, hat sich Oberweis durch sämtliche Instanzen geklagt - und verloren. Sie wollte, dass man ihr das Gelände, das 1975 auf die VG übertragen worden war, zurückgibt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat 2007 entschieden, dass weder Sport- noch Campingplatz an die Gemeinde zurückgehen. Die Begründung: Egal, ob die Übertragung 1975 rechtswidrig war oder nicht - nach mehr als 30 Jahren sei die Angelegenheit verjährt. Diesem Urteil hat sich 2008 auch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zurückgewiesen. Ein Normenkontrollantrag leitet auf Antrag eines Betroffenen ein Verfahren ein, in dem das Oberverwaltungsgericht die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes überprüft. (kah)

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