Tatwaffe Bilderrahmen: Rentner muss zahlen

Wittlich · Bei einem Nachbarschaftsstreit schlägt ein heute 74-Jähriger seinem Kontrahenten einen Bilderrahmen auf den Kopf. Die Folge: eine Anklage wegen Körperverletzung. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Wittlich wird gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.

Wittlich. Schon länger schwelt der Streit zwischen dem Vermieter und seinem Mieter. Vor einem Jahr kommt es dann zum Eklat. Der 74-jährige Vermieter, der sich vor dem Amtsgericht Wittlich wegen schwerer Körperverletzung verantworten muss, nimmt ein Bild von der Wand und schlägt es dem Kontrahenten auf den Kopf. Dieser erleidet Schnittverletzungen an Kopf und Arm.
Der Angeklagte sitzt mit verschränkten Armen neben Anwalt Christoph Kutscheid. Er ist geständig. Aber er bestreitet, mit Absicht auf den Kopf geschlagen zu haben. "Ich habe das Bild genommen und wollte es ihm vor die Füße werfen", gibt er zu.
Wie der Geschädigte später aussagt, gehört neben Unstimmigkeiten über die Nebenkostenabrechnung auch die Tatwaffe zu den Ursachen der Feindseligkeiten. Als er in die Wohnung, in der er vier Jahre gelebt hat, eingezogen sei, habe er die Erlaubnis erhalten, Bilder im Hausflur aufzuhängen. An dieses Versprechen habe sich der Vermieter dann aber angeblich nicht mehr erinnern können. Auch vor Gericht scheinen die beiden Männer, die parallel zum Strafverfahren vor dem Zivilgericht um Schmerzensgeld streiten, noch unversöhnlich. Dabei geht es um eine Summe von 700 Euro, das Opfer möchte aber mehr als 1000 Euro.Wunde muss genäht werden


"Ich bin es nicht gewohnt, dass man mir auf den Kopf schlägt", sagt der Geschädigte, der mittlerweile umgezogen ist. Nach der Tat musste die Wunde genäht werden und er habe eine Woche lang starke Kopfschmerzen gehabt. Eine versuchte Entschuldigung hat er bisher nicht angenommen. "Was weiß ich denn, was mir passiert, wenn ich nochmal die Tür aufmache", sagt er.
Richter Hermann-Josef Weber regt dennoch eine friedliche Lösung an. Täter-Opfer-Ausgleich heißt das Stichwort, das er den beiden Männern vorschlägt. Zunächst fordert er den Angeklagten auf, sich förmlich zu entschuldigen. Dem Wunsch kommt der 74-Jährige nach.
Dann sagt der Rentner noch zu, dem Geschädigten 700 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Über weitere Ansprüche wird das Zivilgericht entscheiden.
Das Verfahren stellt Richter Weber damit ein und stellt fest, dass der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist. noj

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