Teufelskreis Alkohol

Bei seinen Taten stand er unter Alkohol: Ein Mann ist am Amtsgericht Bitburg in mehreren Fällen von Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Auflagen: Eine Entzugstherapie und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Bitburg. (pwr) Sechs Zeugen, sechs Vorwürfe, fünf Stunden Verhandlung - der Prozess gegen den mehrfach vorbestraften Mann aus Bitburg war einer der längeren Prozesse am Amtsgericht Bitburg. Alleine für das Vorlesen der Anklageschrift brauchte Staatsanwalt Thomas Grawemeyer rund eine Viertelstunde, die Bandbreite der Vorwürfe reicht von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung über Körperverletzung bis zu Freiheitsberaubung in teilweise mehreren Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Vermieter seiner Wohnung wegen 50 Euro für 45 Minuten und seine Schwester für zweieinhalb Stunden in seiner Wohnung festgehalten hatte. In den anderen Fällen seien Begegnungen mit den Nachbarn eskaliert, bei dem der Angeklagte eine Tür eingetreten sowie einen Mann gewürgt und geschlagen sowie einen weiteren Bekannten vor der Vernehmung auf einer Polizeiwache verprügelt haben soll. Der 42-Jährige zeigte sich in drei Fällen geständig, bestritt allerdings einen Vorwurf der Freiheitsberaubung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung.

Bei allen Taten stand er unter Alkoholeinfluss. Der Drogenmissbrauch zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben des Bitburgers. Bereits zweimal hatte er eine Therapie abgebrochen, blieb zwischenzeitlich aber für über ein Jahr "trocken". Der Mann ist Vater von zweijährigen Zwillingen, die der alkoholkranken Mutter bereits nach der Geburt entzogen und in eine Pflegefamilie gegeben worden sind. Der 42-Jährige will nach eigener Aussage nach der Therapie ein geregeltes Leben führen: "Eine neue Partnerin, eine feste Arbeit und aus dem Kreis Bitburg wegziehen." Seine Schwester betonte bei ihrer Zeugenaussage: "Wenn er nicht getrunken hat, ist er der liebste Mensch der Welt." Für Delikte zwischen 1988 und 2000 ist der Mann bereits in neun Fällen vorbestraft. Sie reichen von Raub über Betrug bis hin zu versuchter Vergewaltigung in einem minderschweren Fall - er musste bereits einsitzen. Nach einem Rückfall im Jahr 2007 beging er weitere Staftaten.

Im aktuellen Prozess wurde er in allen Punkten schuldig gesprochen. Die Haftstrafe von 17 Monaten ist auf eine dreijährige Bewährung ausgesetzt. Weitere Auflagen durch das Urteil: Der Bitburger soll 200 Sozialstunden ableisten und eine Entziehungstherapie bestreiten. Diese wird er in den nächsten Wochen antreten. "Das ist ein Grenzfall", begründete Richterin Ines Ritter ihr Urteil. Straferschwerend seien die Vorstrafen, strafmildernd hingegen das eigene Bemühen um eine Entzugstherapie.

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