Teures Urteil für den Kreis

LEIPZIG/UPPERSHAUSEN. Der Wind hat sich durchgesetzt: Der Landkreis Bitburg-Prüm muss das beantragte Windrad nahe Uppershausen genehmigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.

 An diesen Anblick können sich die Uppershausener schon mal gewöhnen: Das umstrittene Windrad muss genehmigt werden.Foto: TV -Archiv/F.-P. Linden

An diesen Anblick können sich die Uppershausener schon mal gewöhnen: Das umstrittene Windrad muss genehmigt werden.Foto: TV -Archiv/F.-P. Linden

Für und gegen den Wind ist ihnen kein Weg zu weit: Zahlreiche Vertreter für und gegen ein vor fünf Jahren beantragtes Windrad in der Nähe von Uppershausen (Verbandsgemeinde Neuerburg) haben gestern ihren Streit in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausgetragen. Als Sieger fuhren die Windparkbetreiber der Energie Windpark Islek GmbH nach Hause. Das Gericht hatte die früheren Urteile des Verwaltungsgerichtes Trier und und des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz bestätigt, dass der Kreis Bitburg-Prüm das geplante Windrad genehmigen muss. Für die Vertreter der Verbandsgemeinde Neuerburg und des Kreises Bitburg-Prüm und seiner Bewohner wiegt die Niederlage vor Gericht schwer. Denn nun warten Schadensersatzforderungen auf den Kreis, der fünf Jahre lang die Genehmigung des Windrades versagt hatte. "Beziffern kann ich unsere Forderungen noch nicht", sagt Georg Högner, Geschäftsführer der Energie Windpark Islek GmbH. "Aber seit wir den Antrag gestellt haben, ist die Einspeisevergütung deutlich reduziert worden, und diesen Verlust wollen wir uns natürlich zurückholen." Der Streit um die Anlage war entstanden, weil sie auf einer so genannten "weißen Fläche" vorgesehen ist, für die der Raumordnungsplan keine Aussagen trifft. "Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die weißen Flächen im Raumordnungsplan nicht gleichbedeutend mit Ausschlussflächen gesehen werden können", kommentiert Edgar Haubrich, der Anwalt der Windradbetreiber, das Urteil. Somit stehen öffentliche Belange einer Nutzung durch Windenergie auf diesen Flächen nicht entgegen. Die Verbandsgemeinde hätte die Errichtung eines Windrades allenfalls verhindern können, wenn sie einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan hätte, der an dieser Stelle keine Windenergie vorsieht. Doch der Plan der Verbandsgemeinde ist noch nicht fertig und blieb bei der Entscheidung der Leipziger Richter deshalb unberücksichtigt.Startschuss für Forderungen nach Schadensersatz

In der Nähe von Uppershausen werden sich möglichst noch in diesem Jahr die Rotorflügel im Wind drehen - jedenfalls, wenn es nach den Investoren geht. Und auch für andere Genehmigungsverfahren für Windräder auf "weißen Flächen" hat das Urteil Vorbildfunktion. Diese hatte der Kreis Bitburg-Prüm an zahlreichen Stellen nach gleichem Muster abgelehnt. Einige Windparkbetreiber werden nach diesem Urteil ihre Anträge noch vehementer forcieren und voraussichtlich mit immensen Schadensersatzforderungen auf die Kreisverwaltung zukommen.

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