Tod im Cascade: Staatsanwalt klagt Geschäftsführerin an

Bitburg · Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Fall einer im Cascade-Bad ertrunkenen Dreijährigen abgeschlossen. Das Ergebnis: Es soll am Unglückstag im Juni 2010 nicht genügend Bademeister gegeben haben. Daher hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die Cascade-Geschäftsführerin wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung erhoben.

Tod im Cascade: Staatsanwalt klagt Geschäftsführerin an
Foto: Christian Moeris

Bitburg. Ein Freitagnachmittag im Juni vor zwei Jahren. Das Wetter ist gut, die meisten Gäste im Cascade tummeln sich draußen im Freibad. Niemand bekommt mit, dass ein dreijähriges Mädchen in einem unbeobachteten Moment seiner Mutter entwischt und zum Erlebnisbecken im Innenbereich läuft. Das 300 Quadratmeter große Becken ist bis zu 1,35 Meter tief und hat als eine Attraktion einen Strömungskanal, in dem sich die Gäste durchs Wasser treiben lassen können. In diesem Bereich wird die Kleine gegen 16 Uhr im Wasser gefunden, alle Rettungsmaßnahmen sind vergebens. Die Obduktion ergibt, dass das Kind, das keine Schwimmflügel getragen hatte, ertrunken ist.
Ein tragischer Badeunfall, der in Zukunft wohl das Bitburger Amtsgericht beschäftigen wird: Denn die Staatsanwaltschaft Trier hat nach mehr als zweijährigen Ermittlungen nun Anklage gegen die Cascade-Geschäftsführerin Elfriede Grewe erhoben. Zuvor hatte die Behörde Ermittlungen gegen die Mutter des toten Mädchens wie auch gegen einen Bademeister eingestellt (der TV berichtete).
Ausschlaggebend für die Anklage gegen die Cascade-Geschäftsführerin ist das Gutachten eines Sachverständigen für Tauchsport und Schwimmbadunfälle, das jetzt vorliegt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass am Unglückstag nicht genügend Personal in dem Bitburger Bad im Einsatz war. "Laut unseren Ermittlungen waren nur zwei Bademeister im Dienst", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Und obwohl sich an dem besagten Tag sowohl Badegäste im Freien als auch im Innenbereich aufgehalten hatten, soll laut Brauer einer der beiden Bademeister mit einer Seniorengruppe Aquagymnastikübungen gemacht haben. Nur eine Aufsichtsperson für die übrigen Badegäste - zu wenig aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie lastet dies der Cascade-Geschäftsführerin an. "Wir gehen davon aus, dass sie für den Einsatz des Personals und damit auch für die Anzahl der Bademeister verantwortlich ist", sagt Brauer.
Grewe selbst, die seit 2004 Geschäftsführerin der Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft Bitburg (BVB) ist, die das Cascade-Bad als ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Bitburg betreibt, will sich zu den Vorwürfen nicht äußern: "Ich kann und will dazu nichts sagen", erklärt sie auf TV-Nachfrage.
Das Amtsgericht Bitburg muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass selbst die Staatsanwaltschaft das Verschulden der Cascade-Geschäftsführerin nicht als allzu hoch beurteilt: Sie hat den Fall vor dem Strafrichter angeklagt. Dieser ist dann zuständig, wenn es um Vergehen geht, bei denen die Straferwartung unterhalb einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren liegt. "Das zeigt schon, dass hier nicht von einem riesigen Verschulden auszugehen ist", sagt Oberstaatsanwalt Brauer.Extra

"Egal wie die Sache ausgeht, es wird keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Frau Grewe geben", betont Bitburgs Bürgermeister Joachim Kandels. Es sei einstimmiger Beschluss des Aufsichtsrats der BVB, an der Geschäftsführerin festzuhalten: "Wir haben ihr unser vollstes Vertrauen ausgesprochen", sagt Kandels und ergänzt, dass inzwischen mehr Bademeister eingesetzt werden: "Frau Grewe hat reagiert mit mehr Personal und einem veränderten Dienstplan."

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