Transparenz und Bürgerbeteiligung per Gesetz

Bitburg/Prüm/Daun/Gerolstein · Für Politiker in Rheinland-Pfalz ist es seit dem 1. Juli 2016 schwieriger geworden, heiße Themen länger unter Verschluss zu halten oder bloß hinter verschlossenen Türen zu diskutieren. Seit einer Gesetzesänderung ist das auch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Der TV hat nachgefragt, ob die Novellierung der Gemeindeordnung in der Praxis wirklich für mehr Transparenz gesorgt hat.

Bitburg/Prüm/Daun/Gerolstein. "Ich schlage vor, diesen Tagesordnungspunkt in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben. Dann können wir in Ruhe darüber diskutieren!" Solch einen Vorschlag aus dem Mund eines Ratsmitglieds hat jeder Journalist oder Bürger, der regelmäßig Ratssitzungen besucht, wohl schon mal gehört. Ob bei Sitzungen des Kreistags, Stadtrats, Verbandsgemeinderates oder denen der Ortsgemeinden: Manche Themen wurden bislang gerne hinter verschlossenen Türen diskutiert und beschlossen.
Doch seit dem 1. Juli 2016 ist in Rheinland-Pfalz mit Hinterzimmerpolitik offiziell Schluss. Seitdem gilt nämlich das neue "Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene" und eine neue Gemeindeordnung, die zum einen für mehr politische Transparenz sorgen soll und zum anderen dafür, dass Bürger es leichter haben, sich am politischen Geschehen zu beteiligen. Ratssitzungen und auch die vorbereitenden Sitzungen in den Ausschüssen sind nun generell öffentlich. Nur wenn "Gründe des Gemeinwohls" oder "schutzwürdige Interessen Einzelner" (das ist zum Beispiel bei Personalangelegenheiten der Fall) dagegen sprechen, darf noch nicht-öffentlich verhandelt werden. Der TV hat die Kommunen in der Eifel gefragt, wie die neue Gemeindeordnung die Arbeit der politischen Gremien und die Bürgerbeteiligung konkret verändert hat.
Es habe sich seit dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung nicht viel verändet, sagt Werner Krämer, Pressesprecher der Stadt Bitburg. "Im Stadtrat wurde immer Wert darauf gelegt, dass die Beschlüsse für jedermann nachvollziehbar gefasst werden." Zu der Öffentlichkeitspflicht von Ausschusssitzungen sagt Krämer: "Das ist für die Bevölkerung kaum von Belang, da aufgrund dieser Änderung bisher nicht ein einziger Bürger zu einer Ausschusssitzung gekommen ist." Zu Tagesordnungspunkten und Beschlüssen wie Auftragsvergaben, die ehemals nicht-öffentlich gefasst wurden und jetzt öffentlich sind, meint Krämer: "Das ist zu begrüßen, da hier für den Bürger ein echtes Mehr an öffentlichen Informationen erfolgt."
Doch in Bitburg gibt es nicht erst sei der Novellierung der Gemeindeordnung öffentliche Bürgerversammlungen und -Workshops, um bei wichtigen Projekten eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung zu erreichen. Krämer: "Für die Zukunft wünschen wir uns auch auf anderen Gebieten eine größere Beteiligung aus der Bevölkerung, wie zum Beispiel beim Haushalt, wo es in diesem Jahr noch keine Anregungen aus der Bürgerschaft gegeben hat."Kaum Zuhörer


Obwohl jetzt alle Ausschüsse öffentlich tagen und fast alle Themen auf den Rats- und Ausschusssitzungen öffentlich diskutiert und beschlossen werden, sei das Interesse der Bürger, als Zuhörer an den Sitzungen teilzunehmen, nicht gestiegen, sagt auch Matthias Pauly, Bürgermeister der Stadt Gerolstein. "Sehr viele öffentliche Sitzungen finden nach wie vor ohne Zuschauer statt." Die Gesetzesänderungen hätten die gesteckten Ziele bisher nicht erreicht, meint Pauly und nennt ein Beispiel: "Früher wurden die Haushaltspläne nachgehend ausgelegt und jetzt werden sie vor der Entscheidung veröffentlicht. Bisher interessierte sich kein Bürger für die Details."
Ein Mehr an Bürgerbeteiligung kann auch Bürgermeister Moritz Petry für seine Verbandsgemeinde Südeifel nicht feststellen. "Die Möglichkeit für Bürger, sich über die Arbeit der Räte und der Ausschüsse in den öffentlichen Sitzungen zu informieren und sich zum Beispiel aktiv bei der Aufstellung des Haushaltsplanes einzubringen, wird so gut wie nicht wahrgenommen." Eine Bürgerbeteiligung findet in diesem Jahr erstmalig auch bei der Aufstellung des Haushalts des Eifelkreises für 2017 statt. "Ob und inwieweit von dieser Möglichkeit der Beteiligung Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten", meint Ansgar Dondelinger, Pressesprecher des Eifelkreises. In Bezug auf die Sitzungsöffentlichkeit habe es von den Gremienmitgliedern des Kreistags keine negative Rückmeldung gegeben, erklärt Dondelinger. Für ebenso wenig Aufregung habe die Gesetzesänderung in den Gremien des Vulkaneifelkreises gesorgt, erklärt Landrat Heinz-Peter Thiel: "Aus unserer Sicht ergeben sich durch das Gesetz keine nennenswerten Vor- oder Nachteile."Mehr Bürokratie


Aus der Verbandsgemeinde Daun heißt es: "Derzeit sehen wir durch die Gesetzesänderungen für die Entscheidungsprozesse in den kommunalen Gremien keine hinderlichen oder förderlichen Auswirkungen." Die Verbandsgemeinde Prüm erklärt: Die Aufstellung der Tagesordnung erfordere im Einzelfall nun eine intensive Vorprüfung, ob ein Punkt der öffentlichen oder nicht-öffentlichen Sitzung zuzuordnen sei. "Das schließt sogar eine Prognose über den möglichen Sitzungsverlauf ein." Das bestätigt auch Petry für die VG Südeifel: "Für die Verwaltung bedeutet das neue Gesetz auch einen etwas größeren Bürokratieaufwand." Sein Fazit: "Die Intention des Gesetzes, nämlich mehr Bürgerbeteiligung, wird durch dieses Gesetz in keiner Weise erreicht. Es ist keine große Weisheit, dass sich Bürgerbeteiligung nicht durch Gesetz verordnen lässt."
Ähnlich skeptisch steht zu der Neuordnung auch in der Verbandsgemeinde Speicher: "Eine grundsätzliche Aussage, ob wir das Gesetz begrüßen oder ablehnen, ist unseres Erachtens schwierig", sagt Bürgermeister Manfred Rodens. "Für die Mitglieder in den vorberatenden Ausschüssen war es bisher möglich, sich insbesondere bei komplexen Themen ausführlich zu informieren, zu hinterfragen und zu diskutieren, ohne direkt im Fokus öffentlicher Diskussionen zu stehen", erklärt Rodens. Das habe die lokalpolitische Arbeit für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder bisher doch einfacher gemacht. Rodens: "Auf der anderen Seite ist es wichtig und richtig, die Bürger frühzeitig und möglichst umfassend zu informieren."

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