Trio muss nach Einbrüchen in der Eifel in Haft

Schneller als erwartet hat das Landgericht Trier den Prozess um eine dreiköpfige Einbrecherbande beendet, die 2014 und 2015 in der Eifel auf Beutezug gegangen war. Nach einem Geständnis wurden die drei Täter zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

 So sind wohl auch die vom Landgericht angeklagten Männer vorgegangen: mit Schraubendreher, Handschuhe und "fundierter Sachkenntnis" von Fenster- und Terrassentürverriegelungen. TV-Symbolfoto: Klaus Kimmling

So sind wohl auch die vom Landgericht angeklagten Männer vorgegangen: mit Schraubendreher, Handschuhe und "fundierter Sachkenntnis" von Fenster- und Terrassentürverriegelungen. TV-Symbolfoto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

Trier. Die Liste auf der Anklageschrift von Staatsanwalt Benjamin Gehlen ist lang: Eine Einbruchsserie und zahlreiche weitere Straftaten, begangen in der Zeit zwischen August 2014 und Februar 2015. Einbrüche und Einbruchsversuche gab es in Föhren, Pronsfeld, Plein, Hillesheim, Dudeldorf, Bollendorf und Weins?heim. Hinzu kamen gefährliche Körperverletzung, räuberischer Diebstahl, Ladendiebstahl, mehrere Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung (gefälschter Führerschein).

An einigen Einbrüchen waren Ehefrauen und die Tochter eines Angeklagten beteiligt. Sie sind inzwischen gesondert wegen Beihilfe verurteilt worden. Der Gesamtschaden der Einbrüche wird auf rund 24?000 Euro geschätzt. Schlimmer für die Einbruchsopfer, so Staatsanwalt Gehlen in seinem Schlusswort, seien die seelischen Wunden, die zurückbleibenden Ängste sowie der Verlust von unwiederbringlichen persönlichen Erinnerungsstücken. Über mehrere Verhandlungstage hatten sich die miteinander verwandten Angeklagten S. (45) und J. (29) in Schweigen gehüllt. Ein Teilgeständnis kam vom Angeklagten M. (26). Daher befürchtet die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Armin Hardt schon ein Mammutverfahren.
Insgesamt 67 Zeugen - darunter viele geschädigte Hauseigentümer und ermittelnde Polizeibeamte - sind seit Prozessauftakt am 19. Oktober gehört worden. Die Beweisschlinge um die Angeklagten zieht sich dabei immer enger zu. Und die Kammer hat noch einen besonderes Ass im Ärmel. Welches, erklärt ein Trierer Kripobeamter: Die Fahndungsbehörden waren durch ein abtrünniges Mitglied des Clans im Herbst 2014 gewarnt worden, woraufhin das Trierer Polizeipräsidium eine Observationserlaubnis beantragte und erhielt. So war der Weg frei für eine heimliche Überwachungskamera vor der Eifeler Wohnung der Verdächtigen. Gleichzeitig wurde ihr PKW mit einer Abhörwanze und einem GPS-Sender bestückt.

Ab sofort hörte die Polizei mit, wenn es wieder auf Beutezug ging, und der GPS-Sender meldete die Position des Wagens. Polizei hört Verdächtige ab "Wir hätten mit den Aufzeichnungen die Taten den einzelnen Angeklagten zuordnen und sie überführen können", sagt Vorsitzender Hardt. Dazu hätte sich die Kammer aber mit Dolmetscherhilfe stundenlang mühsam durch Abhöraufzeichnungen arbeiten müssen. Und das hätte mehrere Verhandlungstage kosten können. Hilfe bringt die in der Prozessordnung verankerte "verfahrensabkürzende Absprache" zwischen Kammer, Anklage und Verteidigung.

Den Angeklagten werden dabei maximale Höchststrafrahmen garantiert, wenn sie volle Geständnisse ablegen. Und dieses Mal lautet das Angebot: Für J. fünf bis sechs Jahre Haft, für S. 3,5 bis 4,5 Jahre und für M. drei bis vier Jahre Haft. Angesichts dieses leichten Silberstreifs am düsteren Strafhorizont lösen sich die Zungen der Angeklagten. Nach ihren umfassenden Geständnissen ist der Weg zum vorzeitigen Verfahrensende frei. Bei seinen Strafanträgen bleibt Staatsanwalt Gehlen im vereinbarten Rahmen. Dem schließen sich die Verteidiger Lilla Juharos, Michael Rehberger und Hans Podewin bis auf leichte Nuancen an.

Das Urteil: drei Jahre und drei Monate Haft für M. und drei Jahre und sechs Monate für S. Für fünf Jahre und drei Monate muss J. hinter Gitter. Er hat sich zusätzlich neben Fahren ohne Fahrerlaubnis eine gefährliche Körperverletzung zu Schulden kommen lassen, als er einer betroffenen Hauseigentümerin mit einem Holzknüppel auf den Kopf schlug. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da bei einer verfahrensabkürzenden Absprache eine Erklärung zum Gerichtsentscheid erst eine Woche nach dem Urteil abgegeben werden kann.

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