Umwidmen ist die Lösung

Wäre der gesunde Menschenverstand entscheidend, wäre das Urteil klar. Den Dreck, den die Militärs hinterlassen haben, müssen die Militärs, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, auch beseitigen. Dies scheint logisch, da der Bund als Nachfolger der US Air-Force seinen Grund und Boden von Hinterlassenschaften des Tontaubenschießstands befreit hat.

Bei ebenfalls verseuchten Nachbargrundstücken, die nicht in seinem Besitz sind, ist er knauseriger. Kein Wunder, dass unter anderem bei betroffenen Landwirten der Eindruck entsteht, dass mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Wird es auch. Innerhalb des Zauns ist das Gelände Teil eines Gewerbegebiets, außerhalb "nur" landwirtschaftliche Nutzfläche. Dass dort Pflanzen angebaut werden, die direkt oder indirekt in den Nahrungskreislauf des Menschen Eingang finden, spielt keine Rolle. Dabei gibt es für die Lösung dieses Dilemmas eine einfache, kostspielige Lösung: Die Besitzer verkaufen die verseuchten Grundstücke zum Marktpreis an den Bund. Der schlägt sie dem Flugplatz als Gewerbeflächen zu und lässt sie vom Zweckverband vermarkten. In Windeseile würden dann Bagger zum Bodenaustausch anrollen. h.jansen@volksfreund.de

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