Uneins über Lärm

SPANGDAHLEM/BERLIN. (har) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und das Bundesverteidigungsministerium sind weiterhin unterschiedlicher Auffassung über das Thema Fluglärmentschädigung. Der Ausschuss hält die bisherige Praxis weiterhin für ungerecht.

Nach wie vor uneins sind sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und das Bundesverteidigungsministerium darüber, wie Grundstücksbesitzer rund um die Air-Base Spangdahlem für Fluglärm entschädigt werden. Auch eine Anhörung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministerium Walter Kolbow am Mittwoch in Berlin hat laut der Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis 90/Grüne) keine Annäherung der Positionen gebracht. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Elke Kiltz vertritt Höfken die Auffassung, dass die Bundesregierung weiter in der Pflicht steht, eine gerechte Entschädigungslösung für die fluglärmgeschädigten Bürger zu finden. Positiv vermerken sie, dass das Verteidigungsministerium bereit sei, weitere Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu erörtern. Hintergrund der Meinungsverschiedenheiten ist, dass sich das Ministerium nicht in der Lage sieht, "der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, allen Eigentümern der innerhalb der Entschädigungszone des Militärflugplatzes Spangdahlem gelegenen Wohngrundstücken eine einheitliche Fluglärmentschädigung zu zahlen", teilt Höfken mit. Diese Entschädigungspraxis hält sie für nicht nachvollziehbar. Es könne nicht sein, dass von Fluglärm geschädigte Bürger in Binsfeld in einem bedeutend ungünstigeren Maßstab entschädigt werden sollen, als Grundstückseigentümer in Herforst.

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