Urteil erst in einigen Wochen

BITBURG-PRÜM/IRREL. (utz) Neue Runde im Streit um die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung der offenen Ganztagsschule. Das Urteil des OVG Koblenz, das die Beteiligten am gestrigen Montag vorgeladen hatte, liegt allerdings noch nicht vor.

Wer soll das bezahlen? Darauf geben der Kreis Bitburg-Prüm und die VG Irrel verschiedene Antworten, wenn es um die Schülerbeförderung für die offene Ganztagsschule geht. Nachdem das Verwaltungsgericht Trier im Februar entschieden hatte, dass der Kreis die Kosten für die Beförderung der Schüler der inzwischen nicht mehr bestehenden offene Ganztagsschule Irrel übernehmen muss, war der Kreis in Berufung gegangen. Der für die Schülerbeförderung zuständige Kreis müsse auch bei offenen Ganztagsschulen - Schulen, an denen Unterricht und außerunterrichtliche Betreuung am Nachmittag angeboten werden - die Kosten für die Beförderung der Schüler im Anschluss an das Nachmittagsangebot tragen, so das Verwaltungsgericht. 18 000 Euro hatte die VG für die Beförderung der Schüler, die im Jahr 2001/2002 das offene Ganztagsschulangebot an der Regionalen Schule Irrel nutzten, vorgestreckt. Das ist die Auffassung der VG Irrel. Ob das auch die Haltung des OVG Koblenz ist, steht noch nicht fest. Zunächst hat das Gericht gestern die Zulässigkeit der Klage festgestellt. In etwa drei Wochen erwarten die Beteiligten das Urteil.

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