Vergewaltigungsprozess: Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sex

Trier/Bitburg · Hat ein 33-Jähriger eine Mitpatientin in einem Heim für psychisch Kranke im Altkreis Bitburg zum Oralverkehr gezwungen? Seit Donnerstagmorgen muss sich ein Saarländer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vor dem Trierer Landgericht verantworten.

 Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Der Angeklagte hat zu Auftakt des Prozesses bestritten, die 34-Jährige zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die schwer behinderte Frau, die seit einem Verkehrsunfall im Rollstuhl sitzt und sich wegen eines Schädelhirntraumas kaum artikulieren kann, sagte dagegen vor Gericht aus, sie habe dem 33-Jährigen deutlich gemacht, dass sie keinen Sex mit dem Angeklagten wolle.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf drei Verhandlungstage angesetzt. Dabei muss die Erste Große Strafkammer - sollte sie zu der Überzeugung kommen, dass der 33-Jährige die Tat begangen hat - auch prüfen, ob der Mann, der wegen einer drogenbedingten Psychose in dem Heim untergebracht gewesen war, überhaupt schuldfähig ist oder gegebenenfalls in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. neb

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