Vergewaltigungsprozess gegen 50-jährigen Eifeler: Hat sie den Drohbrief selbst geschrieben? Neue Fragen bringen Verzögerung

Trier · Ein 50 Jahre alter Mann aus der Eifel soll seine damalige Ehefrau immer wieder eingesperrt, gefesselt und vergewaltigt haben. Während er zu den Vorwürfen schweigt, zieht sein Verteidiger alle Register: Ein Gutachten soll nun eine Antwort auf eine zentrale Frage in dem Prozess vor dem Landgericht Trier liefern – und die könnte alles in ein neues Licht rücken.

Böse Zeichnungen, böse Worte: "Der Tod sei mit dir" soll auf dem Drohbrief gestanden haben, den das mutmaßliche Opfer, eine heute 49 Jahre alte Frau, im Jahr 2012 erhalten haben will. Der Brief, mit dem die Suche nach der Wahrheit angefangen hat: Sie ging damit zur Polizei, wo sie erstmals erzählte, dass ihr Ex-Mann sie über Jahre hinweg vergewaltigt haben soll. Ob das stimmt - ob die Schilderungen der Frau glaubwürdig sind oder ob der 50 Jahre alte Eifeler, der auf der Anklagebank von Beginn an dazu nur geschwiegen hat, doch unschuldig ist -, darüber wird nun die dritte große Straftkammer am Landgericht Trier entscheiden (der TV berichtete).

Der Drohbrief: Bislang weiß niemand, wer ihn geschrieben hat. "Wo der Brief herkam? Das hat nie einer herausgefunden", hat auch der neue Ehemann des mutmaßlichen Opfers vor Gericht erzählt. Doch der Brief spielt weiterhin eine Rolle - vielleicht sogar eine ganz entscheidende. Denn Verteidiger Felix Leo hat ihn sich noch einmal genauer angesehen - und glaubt, die Frau könnte ihn selbst geschrieben haben. Denn die Schriftbilder seien sich doch sehr ähnlich, sagt er. Nun soll das Landeskriminalamt in Mainz bis Ende des Monats genau darüber anhand von Schriftproben befinden. Noch steht ebenfalls das Gutachten der Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Frau aus.

Die Vorwürfe: In der Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft von zwei Vorfällen aus, bei denen der 50-jährige Anklagte die Frau unter Anwendung von Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll - an einem Tag vermutlich im September 2004 sowie im April 2010 in einer Scheune in der Eifel. Die 49-Jährige hat vor Gericht erzählt, er habe sich über einen längeren Zeitraum immer wieder auf brutale Art an ihr vergangen. Er habe sie dabei oft an den Haaren die Treppe hinauf ins Schlafzimmer gezogen, ihre Hände mit einem Gürtel gefesselt, auch habe er sie eingesperrt und ihr Lebensmittel verweigert. Experten zufolge leidet die Frau heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung und muss Medikamente nehmen.

Neue Widersprüche: Vor der Beziehung mit dem Angeklagten will sie keine sexuellen Erfahrungen gemacht haben - zumindest hat das die 49-Jährige vor Gericht behauptet. Ein Zeuge widerspricht nun aber ihrer Aussage: Mit ihm soll sie auch schon zuvor zusammen gewesen sein - auch im Bett. Und Verteidiger Felix Leo überreicht dem Gericht noch mehr Unterlagen, die weitere Zweifel säen könnten: Denn sie bestätigen, dass der Angeklagte seit seinem Herzinfarkt im Jahr 2007 mehrere Medikamente genommen habe. Die Nebenwirkungen: ein verringertes sexuelles Verlangen und Erektionsstörungen.

So geht es weiter: Der Fall wird immer komplizierter - und das bringt auch so einiges an Verzögerungen mit sich. Es könnte noch bis zu sechs Wochen dauern, bis die dritte große Strafkammer am Landgericht Trier ein Urteil spricht. Die Richter wollen noch weitere Zeugen hören, bevor sie die Beweisaufnahme schließen. Die nächsten Termine: Dienstag, 28. Juni, Donnerstag, 30. Juni und Mittwoch, 13. Juli.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort