Vorübergehend geschlossen

Die Entscheidung ist gefallen: Die Tourist-Info (TI) Kyllburg wird ab heute, 28. März, vorrübergehend geschlossen. Das hat Bürgermeister Bernd Spindler am Mittwochabend dem Verbandsgemeinderat in einer Dringlichkeitssitzung mitgeteilt. Das Personal wird in der Verwaltung eingesetzt.

Kyllburg. Am Ende der Ratssitzung gab es ausschließlich bedrückte Gesichter. Sie schauten sich gegenseitig mehr oder weniger verständnislos an. Wir sind alle Verlierer, ein Scherbenhaufen, völlig unnötig. Die Vokabel "Katastrophe" fiel mehrfach. Die im Rat vertretenen Fraktionen CDU, SPD, FWG und FDP machten sich gegenseitig V orwürfe. Scharfe Worte auch in Richtung Verwaltung und Bürgermeister. Alle spürten, hier gleitet uns etwas aus der Hand, hier geht etwas kaputt. Die Diskussion blieb nicht ohne Emotionen. Auch parteipolitische Duftmarken waren ruchbar. Und am Quertisch ein sichtlich angespannt wirkender Bürgermeister Bernd Spindler. Der versuchte den Sachverhalt darzustellen, machte klar, dass ihm im Grunde keine Wahl blieb. Einen Rettungsversuch startete die CDU Fraktion. Vorsitzender Hermann-Josef Berscheid legte einen Beschlussvorschlag auf den Tisch. Inhalt: Die VG soll die Aufgaben Fremdenverkehr fortführen. Trotz Prozessrisiko. Der VG-Ratsbeschluss vom 1. März 2007 soll damit umgesetzt werden. Sollte die Sonderumlage nicht erhoben werden können, sollen die ungedeckten Ausgaben der TI aus der allgemeinen Umlage finanziert werden. Im Klartext: Weitermachen bis das Gericht entschieden hat.Für Bernd Spindler ein untauglicher Versuch. Das könne er so nicht umsetzen. "Sollte der Rat das mehrheitlich entscheiden, kündige ich bereits jetzt an, dass ich den Beschluss gemäß Paragraf 42 der Gemeindeordnung aussetzen werde". Bedeutet: den Beschluss nicht umsetzen und Entscheidung der Kommunalaufsicht einholen. Der Rat votierte mit elf "Ja"-, drei "Nein"- und zehn Enthaltungsstimmen. Spindler setzte den Beschluss wie angekündigt aus. Darauf der Bürgermeister: "Die TI Kyllburg wird ab Freitag, 28. März, vorübergehend geschlossen"."Es war für mich keine leichte Entscheidung. Mir ist klar, die größten Nachteile liegen bei den Fremdenverkehrsbetrieben. Die haben das nicht verdient. Der Bürgermeister darf aber nicht in eine Ecke gestellt werden, die für ihn mit hohen Risiken verbunden ist. Das war für mich abzuwägen", sagte Spindler.Die rund 20 Zuhörer nahmen die Entwicklung mit Unverständnis zur Kenntnis. Ihren Unmut bekundeten auch Betreiber von Fremdenverkehrsbetrieben mit Anrufen bei der Verwaltung am Tag danach. Hintergrund Die Tourist-Info (TI) Kyllburg nimmt für die Ortsgemeinden der VG Kyllburg die Förderung des Tourismus wahr. Beim Betrieb der TI entstehen jährlich rund 130 000 Euro ungedeckte Kosten. Verwaltung, VG-Rat und Ortsgemeinden sind sich nicht einig, wie der Fehlbetrag finanziert werden soll. Als Folge dessen wird die TI ab Freitag, 28. März, vorübergehend geschlossen. Die Aufgabe Förderung des Tourismus ist grundsätzlich eigene Aufgabe der Fremdenverkehrsgemeinden selbst. Tatsächlich nimmt die VG Kyllburg diese Arbeit seit rund 30 Jahren mit der TI wahr. Es fehlt dafür aber ein offizieller Auftrag der Gemeinden an die Verwaltung. Das ist rechtlich unzulässig. Die Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung Eifelkreis) fordert, dies auf rechtlich sichere Fundamente zu stellen. Um diese Auflage zu erfüllen, hat sich die VG von den Gemeinden die Aufgabenübertragung mittels Gemeinderatsbeschluss übertragen lassen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Gemeinden nach einem Schlüssel von Einwohner-, Betten- und Übernachtungszahlen der VG die Kosten ihrer Arbeit erstatten (Sonderumlage). Die Sonderumlage ist rechtswidrig, sagen die Anwälte der Stadt Kyllburg und der Gemeinden Gransdorf und Zendscheid. Die befürworten grundsätzlich die Aufgabenübertragung, nicht aber die vorgesehene Finanzierung. Die drei Gemeinden haben einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt. Gleichzeitig haben sie Widerspruch erhoben gegen den Beschluss des VG-Rates zur Aufgabenübernahme. Die sei nicht wirksam erfolgt. Die Übertragung der eigenen Aufgabe gegen den Willen einzelner Gemeinden sei rechtlich nicht möglich, so die Kläger. Der Widerspruch hat erhebliche Folgen. Die Verwaltungsgerichtsordnung spricht von "aufschiebender Wirkung". Die Folge: Der VG-Ratsbeschluss, die Aufgaben der Tourismusförderung zu übernehmen, darf nicht ausgeführt werden. Im Klartext: Die TI darf keine weiteren Kosten verursachen. Damit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens keine Kosten mehr entstehen, hat Bürgermeister Spindler entschieden, die TI vorübergehend und bis dahin zu schließen. (rh)

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