Vorerst geht nichts

BITBURG-MATZEN. (har) Die beiden für Matzen vorgesehenen Baugebiete sind nicht genehmigungsfähig. Dies ist den Matzenern spätestens in der jüngsten Einwohnerversammlung klar geworden. Nun soll in der gesamten Ortslage nach Flächen gesucht werden.

Im Norden des Dorfs ein Lärm produzierender Gewerbebetrieb, im Süden ein lauter Schießstand sowie im Westen und Osten landwirtschaftliche Betriebe. Für den Bitburger Stadtteil Matzen bedeutet dies, das ein dringend benötigtes und seit Jahren gefordertes Baugebiet schwer zu finden ist. Nachdem städtische Gremien und der Ortsbeirat über Chancen für mögliche Gebiete im Süden Matzens informiert worden waren (der TV berichtete), wurde die Studie nun in einer Bürgerversammlung allen Interessierten vorgestellt. Michael Huster von der Isu Gmbh aus Ramstein erläuterte anschaulich, welche rechtlichen Grundlagen für die Bewertung des Geruchs in den Bereichen "Neuer Messenweg" und "Auf Arxen" gelten. Sein Ergebnis: Allein die beiden untersuchten landwirtschaftlichen Betriebe sorgen durch den Geruch nach Schweinen und Kühen dafür, dass beide Gebiete unter keinen Umständen als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen werden können. Eine vorgeschlagene mögliche Ausweisung als Dorfgebiet - dort gilt eine höhere Toleranzgrenze - kommt laut Bürgermeister Joachim Streit ebenfalls nicht in Frage. Denn bei der Genehmigung oder einer juristischen Klärung, die der Bürgermeister angesichts der Erfahrungen im Bitburger Stadtteil für sicher hält, käme sehr schnell heraus, dass es sich bei den neuen Baugebieten nicht um Dorfgebiete handele. Angesichts der Fakten waren die ins Gemeindehaus gekommenen Matzener relativ sprachlos. Kommentar eines Bürgers: "Dann geht wohl in Matzen nichts mehr!" So schwarz wollte Bürgermeister Streit dann doch nicht malen. Er stellte in Aussicht, dass es für den Stadtteil eine umfassende Untersuchung aller beeinträchtigenden Lärm- und Geruchsquellen geben soll. Danach werde deutlich, wo überhaupt im Bereich Matzen Flächen vorhanden sind, auf denen ein neues Wohngebiet genehmigungsfähig ist.

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