Warten auf den anderen

NIEDERSTEDEM. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, das vorschreibt, Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Weiherstraße zu erheben, ist zugestellt. Doch damit ist der Streit noch nicht beigelegt. Alle Beteiligten warten auf den jeweils nächsten Schritt des anderen.

Das Verwaltungsgericht Trier hat sich im Streit um Straßenbaubeiträge für die Weiherstraße in Niederstedem der Rechtsauffassung des Kreises angeschlossen, der vorschreibt, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße zu erheben, und damit die Klage der Gemeinde abgewiesen. Als Begründung führt das Gericht aus: "Die Weiherstraße verlief ( ) im Außenbereich und war zu keinem Zeitpunkt eine vorhandene Erschließungsstraße."Vertrauen in Verwaltung ist gestört

Damit scheint die Rechtslage klar: Die Weiherstraße wurde durch die jüngsten Bauarbeiten zur Erschließungsstraße ausgebaut, für die die Anlieger Erschließungsbeiträge zahlen müssen. Untermauert wird dieses Urteil von einer überraschend aufgetauchten Flurkarte, in der sich die Dorfstraßen deutlich von den umgebenden Wirtschaftswegen abheben, zu denen auch die Weiherstraße zählt.Für Herbert Kiemen, den zweiten Beigeordneten der Gemeinde, ist damit jede Rechtsunsicherheit behoben. "Wenn die Gemeinde von vornherein Einblick in diese Karte gehabt hätte, hätte es um die Frage nach wiederkehrenden oder Erschließungsbeiträgen für die Weiherstraße keinen Streit und erst recht keinen Prozess geben müssen", ist er überzeugt. Nach dem Urteil sieht er nun die Kreisverwaltung am Zug, die angedroht hatte, selbst dafür zu sorgen, dass die Gemeinde Erschließungsbeiträge erhebt, wenn die Gemeinde sich mit Ablauf der gesetzten Frist am 31. Oktober nicht selbst darauf besinnt. Inzwischen ist die Frist verstrichen und das Verfahren keinen Schritt weiter. "Wir warten noch, bis das Urteil am 21. November, einen Monat nach Urteilszustellung, Rechtskraft hat, und werden dann gegebenenfalls die angedrohte Ersatzvornahme in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vollziehen", sagt Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Bis dahin bleibt der Gemeinde Zeit, selbst die Veranlagung der Anlieger in die Hand zu nehmen. Schließlich sei die angedrohte Ersatzvornahme ein hartes Mittel, das die Kommunalaufsicht nur als letzte Möglichkeit anwenden will.Doch die fünfköpfige Ratsmehrheit, von der drei Mitglieder Anlieger der Weiherstraße sind, sieht keinen Handlungsbedarf von ihrer Seite. Sie wartet auf einen ersten Schritt der Verwaltungen der Verbandsgemeinde Bitburg-Land oder des Kreises."Wir wissen doch gar nicht, in welche Richtung wir nun gehen sollen", macht Bürgermeister Willi Niederprüm die Verunsicherung der Ratsmehrheit deutlich. "Immerhin müssen wir in diesem Zusammenhang auch über die Abrechnung der Berg- und Burgstraße sprechen, die ja über die Weiherstraße an die Ortslage angebunden sind." Auch Ratsmitglied Otti Rieboldt hatte sich von dem Urteil mehr Hilfe versprochen, wie die Beiträge nun abgerechnet werden sollen. "Wir als Rat sind mit der Aufgabe, dass wir das jetzt abwickeln sollen, doch überfordert", sagt der erste Beigeordnete, Helmut Kiefer. "Dabei sind wir doch auf Vorlagen der Verbandsgemeinde angewiesen, auch wenn unser Vertrauen in diese nicht gerade gewachsen ist, nachdem sie uns schon einmal falsch beraten hat."Berufung bleibt eine Option

Wolfgang Schmidt, zuständiger Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeinde, verweist auf die nächste Gemeinderatsitzung am 17. November um 18 Uhr, in der der Erlass einer Satzung für Erschließungsbeiträge beraten wird. "Dazu bereiten wir natürlich die Beschlussvorlage vor", sagt er."Die Unsicherheit des Rates teile ich nicht. Wir werden die Erschließungskosten ermitteln und prüfen, ob die Berg- und Burgstraße über Anbindungskosten der Weiherstraße oder getrennt abgerechnet werden." Und sofern Informationsbedarf bestehe, sei er natürlich auch vor der Ratssitzung gesprächsbereit.Derweil steht auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz, der bis zum 20. November gestellt werden kann, noch im Raum. Denn für Ratsmitglied Johann Hatz hat das Urteil keine Lösung gebracht. "Ich bin immer noch der Meinung, dass die Bauarbeiten an der Weiherstraße keine Erschließungsmaßnahmen sind und wir deshalb durchaus wiederkehrende Beiträge erheben könnten", erklärt er unbeirrt. Für ihn steht der nächste Schritt fest: "Ich würde in Berufung gehen."

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