Wegen Kinderlärms in die nächste Instanz

Bitburg · Nachdem das Verwaltungsgericht Trier der Klage einiger Anwohner Recht gegeben und damit den Spielplatz Schleifmühle als zu laut bewertet hatte, wurde nun seitens der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufung beantragt.

 Fantasievolle Details zeichnen den Spielplatz aus. Hier das Verlies. TV-Foto: Katharina Hammermann

Fantasievolle Details zeichnen den Spielplatz aus. Hier das Verlies. TV-Foto: Katharina Hammermann

"Es ist ganz normaler Spielplatz und bei weitem nicht das, was man unter einem Erlebnisspielplatz versteht", sagt Heinz Reckinger, Leiter des städtischen Bauamts. Dass er diese Meinung vertritt, ist sein gutes Recht, auch wenn die Ansicht derjenigen, die mit der Einteilung von Recht und Unrecht ihren Lebensunterhalt verdienen, eine andere ist. Zumindest beim Verwaltungsgericht Trier. Denn dort haben die Richter im Juli entschieden, dass der Spielplatz Schleifmühle zu laut ist. Das Problem der Anlage im Osten der Stadt ist nämlich, dass diese nicht etwa zwischen den beiden Neubaugebieten Schleifmühle I und II liegt (für die sie konzipiert wurde), sondern etwas nördlicher, unmittelbar hinter den Häusern der Peter-Wallenborn-Straße.

Dort wohnen kaum Kinder, aber eben die Menschen, die vom Spielplatzgeschehen am meisten mitbekommen. Einige von ihnen hatten gegen den Lärm geklagt - und schließlich Recht bekommen: Der Spielplatz sei eine Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten, die einem Abenteuerspielplatz sehr nahe komme, heißt es in der Urteilsbegründung des Prozesses, in dem ein Gutachten zu dieser Beurteilung maßgeblich beigetragen hat.

In diesem Gutachten enthalten sind auch Lärmgrenzwerte, die der Spielplatz aufgrund seiner Größe (1700 Quadratmeter) und starken Frequentierung nicht einhalten kann. Der Haken dabei ist: Es nutzen offensichtlich deutlich weniger Kinder den Spielplatz, als in dem Gutachten vorausgesetzt.

"Und genau das ist unser Ansatz", sagt Reckinger. So hat die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz Berufung beantragt, und Reckinger ist zuversichtlich, dass dieser Antrag auch genehmigt wird.

Denn im Gutachten werde zur Bemessung des Lärms eine dauerhafte Belastung von durchschnittlich 65 Kindern zugrunde gelegt. "Und um diesen Schnitt zu halten, müssten es nachmittags weit über 100 Kinder sein", erklärt Reckinger.

Mit der Realität habe das jedoch nichts zu tun. Er selbst habe im Sommer einen Monat lang jeden Tag den Spielplatz besucht, dabei die Kinder gezählt und alles dokumentiert. "Meistens sind vier bis fünf Kinder da gewesen, zu Höchstzeiten etwas mehr als 20 und manchmal auch so gut wie gar keine", sagt Reckinger.

Dass der Gutachter, der nach Aussage Reckingers nie vor Ort war, zu ganz anderen Zahlen gekommen ist, liegt daran, dass er die Kinder nicht gezählt, sondern aufgrund der Spielplatzgröße vorausgesetzt hat. Und auch der Lärmpegel sei nicht gemessen, sondern rechnerisch ermittelt worden. Und ähnlich großzügig sei auch das kaum genutzte Kleinspielfeld des Spielplatzes als Bolzplatz in die Berechnung miteingeflossen.

"Ich kann die Anlieger durchaus verstehen", sagt Reckinger. Natürlich seien im vergangenen Jahr, als der Spielplatz eröffnet wurde, viele Besucher gekommen, doch das habe sich mittlerweile gelegt. Dass mit der bevorstehenden Besiedlung von Schleifmühle II ein neuer Ansturm an Kindern zu erwarten sei, glaube er nicht. Denn dann seien die Kinder aus Schleifmühle I, die derzeit den Spielplatz nutzten, größtenteils aus dem Spielplatz-Alter raus.

Meinung

Viel Glück in der zweiten Runde!

Gut, dass die Stadt Berufung einlegt. Denn die Urteils-Begründungen, des Verwaltungsgerichts leuchten nicht ein: Der Spielplatz Schleifmühle ist ganz sicher ein besonders schöner, besonders großer Spielplatz. Aber er ist kein Abenteuerspielplatz. Die werden nämlich pädagogisch betreut, sind deutlich abenteuerlicher und bieten den Spielenden Gelegenheit, selbst etwas zu bauen. Auch die zugrunde gelegte Zahl der Kinder ist viel zu hoch angesetzt. Hoffentlich sieht das das OVG auch so. Um dieses Kinderparadies wäre es wirklich zu schade! k.hammermann@volksfreund.de

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