Weiherstraße entzweit Kreis und Gemeinde

NIEDERSTEDEM. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat der Ortsgemeinde Niederstedem angedroht, selbst die Entscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu treffen. Der Gemeinderat beharrt dagegen auf seiner Ablehnung.

"Straßenstreit ist beigelegt", lautete die Schlagzeile im TV vom 19. November 2003. Nach zähem Ringen beschloss damals der Ortsgemeinderat Niederstedem, bei den Anliegern Erschließungsbeiträge für die Bauarbeiten aus dem Jahr 1999 an der Weiherstraße zu erheben. Das entsprach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sowie der Auffassung der Behörden. Zuvor hatte die Ratsmehrheit lange darauf beharrt, die Straße über wiederkehrende Beiträge abzurechnen, an denen sich alle Einwohner beteiligen. Inzwischen hat sich das Blatt erneut gewendet: In einer von der Verwaltung angeforderten Stellungnahme empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz die Aufstellung eines Bebauungsplans, um eine "möglichst rechtssichere Lösung" zu erreichen. Die Niederstedemer "Ortsabrundungssatzung" sei "nichtig", weil Außenbereichsgrundstücke "erheblich zu großzügig" einbezogen worden seien. Durch einen Bebauungsplan könne außerdem die Weiherstraße als Anbaustraße definiert werden. Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme empfahl die Verbandsgemeinde-Verwaltung Bitburg-Land der Ortsgemeinde, das Bebauungsplanverfahren sofort in Gang zu setzen sowie auf Bergstraße und Burgstraße auszudehnen. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm schloss sich dieser Empfehlung an und erwartete eine "zügige Abwicklung". In der Sitzung am 16. Februar lehnte der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplans jedoch einstimmig ab (ohne Mitglieder mit Sonderinteressen, darunter Ortsbürgermeister Willi Niederprüm). "Für eine rechtssichere Abrechnung der Weiherstraße brauchen wir keinen Bebauungsplan", sagt der Zweite Beigeordnete Herbert Kiemen. Im Übrigen habe die Kommunalaufsicht die Satzung geprüft und genehmigt. Wäre sie ungültig, wären auch Satzungen anderer Gemeinden fraglich. Die VG-Verwaltung schlug der Kommunalaufsicht vor, anstelle des Rates die Entscheidung für einen Bebauungsplan zu treffen und das mindestbietende Planungsbüro Stolz & Kintzinger für 3800 Euro zu beauftragen. Tatsächlich schickte die Kommunalaufsicht am 2. April eine "beabsichtigte Anordnung der Ersatzvornahme bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans". Wenn die Gemeinde nicht bis zum 16. April die erforderlichen Schritte einleite, "sehen wir uns gezwungen, Sie von Ihrer Selbstverwaltungshoheit zu entbinden", schreibt die Behörde. "Ein Bebauungsplan würde nur viel Geld kosten und die Erhebung der Beiträge weiter verzögern", monieren Kiemen und Ratsmitglied Jakob Bohr. Fünf Jahre lang sei nie die Rede von einer solchen Notwendigkeit gewesen. Vorläufig letzter Akt: In einer Arbeitssitzung am 7. April forderte der Niederstedemer Rat die VG nochmals einstimmig auf, unverzüglich Erschließungsbeiträge zu erheben. Auf TV -Anfrage teilte die Kreisverwaltung mit, bei der Genehmigung der Niederstedemer Satzung 1993 hätten nicht "die Erkenntnisse der bis heute ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte vorgelegen". Aus dem aktuellen Fall folge keine generelle Überprüfung rechtskräftiger Satzungen. "Sofern jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Satzung im konkreten Einzelfall bestehen", werde auch die Anwendbarkeit der jeweiligen Satzung überprüft.

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