Wer soll das bezahlen?

NIEDERSTEDEM. Ist die Weiherstraße über wiederkehrende Beiträge oder Erschließungsbeiträge abzurechnen? Diese Frage bewegt Niederstedem seit fast vier Jahren und ist Thema der Gemeinderatsitzung am Montag, 16 Uhr, im Gemeindehaus.

Den Ortsgemeinderat von Niederstedem kennt Jürgen Backes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, besser als so manch andere seiner 51 Zuständigkeitsbereiche. Der Grund: Um Unstimmigkeiten über Straßenbaubeiträge für die Weiherstraße in Niederstedem auszuräumen, hat er im vergangenen Jahr drei Mal den Gemeinderat bei Sitzungen besucht, mehrere Arbeitssitzungen im Rathaus einberufen und sich mit jedem Ratsmitglied einzeln zu dem Thema unterhalten. Das vorläufige Resultat: VG und Ortsgemeinde können sich nicht auf einen Abrechnungsmodus einigen.Die Mehrheit des Ortsgemeinderates will die im Jahr 2000 hergestellte Weiherstraße über wiederkehrende Beiträge finanzieren, die auf die gesamte Ortsgemeinde veranlagt werden. "Schon 1997 haben wir im Rat beschlossen, die Straße über wiederkehrende Beiträge zu finanzieren - wie übrigens alle anderen Straßen im Dorf auch", sagt der erste Beigeordnete Helmut Kiefer. "Damals saß die Verbandsgemeinde auch mit am Tisch. Für uns hat sich an dieser Auffassung nichts geändert."Das Pikante: Drei der sieben Ratsmitglieder sind als Anwohner persönlich von der Frage des Beitragsmodus betroffen. Befangenheit weisen sie jedoch von sich. "Bei wiederkehrenden Beiträgen gibt es keine Befangenheit", macht Bürgermeister Willi Niederprüm deutlich, dessen Frau ebenfalls ein Grundstück an der Weiherstraße besitzt und damit Erschließungsbeiträge zahlen müsste. Ebenso wie der erste Beigeordnete Helmut Kiefer, der mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht rechnet. Als Beistand stützt sich der Rat unter anderem auf die Rechtsanwältin Marianne Mastiaux.Vertreter der Verbandsgemeinde haben seit über einem Jahr vergeblich versucht, der Gemeinde klar zu machen, dass das Gesetz vorschreibt, die Anlieger mit Erschließungsbeiträgen zu veranlagen, wenn die Straße zum ersten Mal hergestellt, also nicht nur ausgebaut wird. Der erstmalige Bau sei zweifellos bei der Weiherstraße der Fall, die vor dem Straßenbau nur ein Feldweg gewesen sei. Bestätigt wird die Haltung der Verbandsgemeinde durch zwei Rechtsanwälte und die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde.Grund genug für einen Teil der Ratsmitglieder, einzulenken und den Vorgaben der Verbandsgemeinde zu folgen. "Nach den Stellungnahmen der Verbandsgemeinde, der Anordnung der Kreisverwaltung und zwei unabhängigen Gutachten sollten wir endlich einsehen, dass es sich beim Bau der Weiherstraße um Erschließungsmaßnahmen handelt", sagt der zweite Beigeordnete Herbert Kiemen. "Die Beiträge müssen nun unverzüglich abgerechnet werden, damit die Verjährung, die zum 1.1.2004 bevorsteht, nicht eintritt."Vor der Verjährung ist Jürgen Backes dagegen nicht bange: "Wenn die Ortsgemeinde sich meinem Aussetzungsbeschluss widersetzt und auf wiederkehrenden Beiträgen beharrt, hat der Kreis als Kommunalaufsicht immer noch die Möglichkeit, die Ortsgemeinde kurzfristig anzuweisen, Erschließungsbeiträge zu erheben."Die Frage der Erschließungsbeiträge ist Thema der nächsten Ratsitzung am Montag, 30. Juni, um 16 Uhr im Rathaus. Auch dann wird Bürgermeister Backes Niederstedem wieder einen Besuch abstatten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort