Wetterdienst kassiert weitere Niederlage im Streit um Windräder im Kreis Bitburg Prüm

Matzerath/Koblenz · Durch die bei Eilscheid und Matzerath vom Kreis genehmigten Windräder ist nicht mit ernsthaften Funktionsstörungen der Wetterradarstation Neuheilenbach zu rechnen. Zu diesem Ergebnis kommen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz.

Wetterdienst kassiert weitere Niederlage im Streit um Windräder im Kreis Bitburg Prüm
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Matzerath/Koblenz. Auch wenn das Wetter an diesem Januartag recht wechselhaft ist: Für Windkraftbetreiber Hermann-Josef Philipps ist es ein guter Tag. Denn am Mittwochvormittag erreicht ihn das Urteil aus Koblenz. Und dieses Urteil sorgt für klare Verhältnisse. "Der Betrieb von drei Windkraftanlagen im Kreis Bitburg-Prüm lässt keine gravierenden Störungen der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation Neuheilenbach erwarten", heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts.

Verlierer des Verfahrens ist damit der Deutsche Wetterdienst (DWD), der die entsprechende Klage eingereicht hatte. Der Grund: Der Eifelkreis hatte vor mehr als drei Jahren den Bau einer Windkraftanlage in Matzerath sowie die Errichtung zwei weiterer Anlagen bei Eilscheid genehmigt. Nach Auffassung des DWD hätte der Kreis das aber nicht tun dürfen.
Denn die genehmigten Anlagen liegen in der vom DWD festgelegten 15-Kilometer-Schutzzone um das Wetterradar bei Neuheilenbach.

Letzteres ist unbestritten, für die Richter aber kein Grund, die Genehmigung aufzuheben. Nach Auffassung des Gerichts wird die Radarfunktion durch die rotierenden Windräder zwar beeinträchtigt. Jedoch seien die Störungen nicht so gravierend, dass sie der Genehmigung der Windkraftanlagen entgegenstünden, so die Richter. Sie berufen sich damit auf ein Gutachten, das im vergangenen Jahr bereits am Verwaltungsgericht Trier zu einem ähnlichen Urteil geführt hatte (der TV berichtete).

"Seit zwei Jahren blockiert der Deutsche Wetterdienst den Bau unserer genehmigten Windkraftanlage in Matzerath", sagt Philipps, Mitgeschäftsführer der C4-Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energie.
Besonders ärgerlich ist dabei für ihn, "dass der DWD sich im offiziellen Baugenehmigungsverfahren bei seiner Anhörung als Träger öffentlicher Belange nicht zu der Anlage geäußert hat, sondern seinen Widerspruch zur Erstgenehmigung erst nach Baubeginn eingelegt hat".

Darüber hinaus stellt sich für Philipps die Frage, inwieweit das Wetterradar selbst überhaupt rechtmäßig betrieben wird. So ist nach Ansicht seines Bitburger Anwalts Edgar Haubrich zumindest der vor wenigen Jahren erfolgte Umbau des Radars ohne ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren erfolgt.

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