Wie vom Wind verweht

BITBURG/TRIER. In neun Verfahren zu Flächen für Windräder hat das Verwaltungsgericht Trier den Entscheidungen der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zugestimmt und Klagen gegen abgelehnte Genehmigungen abgewiesen. Windparkbetreiber Jörg Temme konzentriert sich nun auf Schadensersatzklagen.

"Sechs Klagen auf Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen abgewiesen", verkündet die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm in ihren jüngsten Kreisnachrichten.Vor dem Verwaltungsgericht Trier standen unter anderem die Genehmigungen für vier Windräder in Malbergweich (zwei Verfahren) und acht in Großlangenfeld (vier Verfahren) zur Diskussion. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Haltung der Kreisverwaltung, die die Genehmigungen vor zwei Jahren abgelehnt und auch die Widersprüche gegen diese Entscheidungen im vergangenen Jahr zurückgewiesen hatte (der TV berichtete). Außerdem seien die Klagen von Windparkbetreibern gegen versagte Genehmigungen für Windräder in Fleringen und Schleid zurückgewiesen worden. Während in Fleringen eine Veränderungssperre der Gemeinde der Grund für die versagte Genehmigung war, liegen die geplanten Windräder in Schleid knapp außerhalb einer Vorrangfläche für Windenergie.Die Flächen in Großlangenfeld und Malbergweich werden wohl noch länger für Streit sorgen: "Das Schutzziel Landschaftsbild im Naturpark Nordeifel, in dem die Standorte für Windräder im Bereich Großlangenfeld und Heckhalenfeld liegen, war der maßgebliche Grund, warum das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Kreisentscheidung abgewiesen hat", erläutert Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter für Bauaufsicht und Umwelt bei der Kreisverwaltung, das Urteil. Außerdem sehe der Regionale Raumordnungsplan, der zurzeit aufgestellt werde, für die betreffenden Bereiche keine Vorrangflächen für Windenergie vor.Gerade letzteres Argument bringt Jörg Temme, Geschäftsführer der Watt GmbH, die in den Urteilen unterlag, auf die Palme. "Wie kann man den in Aufstellung befindlichen Raumordnungsplan als Argument gegen Genehmigungen heranziehen und ihn uns dann nicht zur Verfügung stellen, damit wir gegen diese Argumente vorgehen können?", stellt der Windparkbetreiber die "Machenschaften" des Gerichtes und der Planungsgemeinschaft Region Trier in Frage.Schadensersatz steht im Vordergrund

Aber die baurechtliche Klärung der Genehmigungen für Windräder stellt für Temme ohnehin nur noch einen "Nebenkriegsschauplatz" dar. "Wir werden die Berufung der Urteile vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen", kündigt er an. "Doch wie die Entscheidung dort ausfällt, kann ich nicht abschätzen, weil wir ja keinen Einblick in die Gegenargumente erhalten."Entscheidender sei für ihn ohnehin das zivilrechtliche Verfahren, in dem die Frage des Schadensersatzes geklärt wird. Die Kosten, die ihm und seiner Firma durch die Verzögerungen infolge der langwierigen Prozesse und Genehmigungsverfahren entstehen, schätzt er pro Jahr und Anlage auf 100 000 Euro. Die will er auch geltend machen, wenn er baurechtlich in allen Instanzen unterliegt. Auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Anspruch basiert, konnte er im Gespräch mit dem TV nicht deutlich machen.

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