Wind plus Sonne

Windenergieanlagen dürfen um Photovoltaikanlagen ergänzt werden, um ihren Nutzen zur Deckung des Eigenenergiebedarfs zu erforschen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Bitburg/Koblenz. (mr) Der Windkraftbetreiber Jörg Temme hat sich zum Ziel gesetzt, für den Eigenenergiebedarf von Windenergieanlagen - etwa für die Kühlung oder Heizung von Generatoren, für Hydraulikpumpen oder für Blattverstellantriebe - eine autarke Hilfsenergiequelle in Form einer Photovoltaikanlage zu entwickeln.Hilfsenergie wird insbesondere während des Stillstands des Windrads in Schwach- und Starkwindphasen oder bei länger anhaltendem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes benötigt. Wegen der zu erwartenden Kostensteigerungen beim Strombezug aus dem öffentlichen Netz und beim Betrieb von Dieselgeneratoren als Notstromaggregate hält es Temme für zukunftsweisend, Photovoltaikanlagen als unabhängige Hilfsenergiequellen zu entwickeln. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hatte die Genehmigung der Photovoltaikanlagen in Sefferweich und Olsdorf mit der Begründung abgelehnt, Solar-Anlagen seien im Außenbereich im Unterschied zur Windenergieanlagen nicht privilegiert zulässig und führten zu einer unerwünschten zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm prüft nun, ob sie gegen dieses Urteil Revision einlegen wird.

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