Zahlen für fremde Kinder

SPEICHER. (utz) 175 000 Euro will der Kreis von vier Gemeinden in der VG Speicher haben. Der Grund: Eine Nachforderung über 15 Prozent der Personalkosten in der Kindertagesstätte St. Vinzenzhaus in Speicher für die Jahre 1997 bis 2000.

Warum für fremde Kinder zahlen? Dazu sehen die Speicherer, Beilinger, Preister und Philippsheimer keine Veranlassung. Deshalb und aus anderen Gründen wollen die vier Gemeinden nach einem gescheiterten Widerspruchsverfahren nun vor dem Verwaltungsgericht gegen den Kreis Bitburg-Prüm klagen. Nur der VG-Rat Speicher muss der Klage-Einreichung noch zustimmen. Anlass ist eine Nachforderung, die der Kreis an die Gemeinden gestellt hatte. Darin geht es um 175 000 Euro, die der Kreis zur Finanzierung von 15 Prozent der Personalkosten in der Kindertagesstätte St. Vinzenzhaus in Speicher für die Jahre 1997 bis 2000 von den Gemeinden verlangt. Hintergrund: Die Kindertagesstätte war bis Mitte der 90er- Jahre ein Modellprojekt des Landes und wurde daher mit Landesmitteln gefördert. Das ist nun anders. Deshalb hat sich die Finanzierung der Kindertagesstätte, die sich in freier Trägerschaft befindet, geändert.Größeres Angebot, höhere Kosten

Der Kreis hat die Möglichkeit, die Gemeinden an diesen Kosten beteiligen. Das hat er auch getan. Und zwar mit einer Richtlinie, die diese Vorgehensweise bei allen Kindergärten in freier Trägerschaft im Kreis vorsieht. "Da die Gemeinden sich bei kommunalen Kindergärten mit 15 Prozent an den Personalkosten beteiligen müssen, ist es nur gerecht, dass dies bei Kindergärten in freier Trägerschaft ebenfalls möglich ist", sagt Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung.Nur: Die vier Gemeinden und auch die VG Speicher sehen das St. Vinzenzhaus nicht als "normalen" Kindergarten. Die Einrichtung hat unter anderem einen höheren Personalschlüssel und mehr Krippenplätze als bei anderen Kindergärten üblich. Das ist notwendig, weil das Haus Angebote macht, die über die "normaler" Kindergärten hinaus gehen - zum Beispiel Maßnahmen für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen. Aus diesem Grund, so der Anwalt der Gemeinden, Edgar Haubrich, seien die Kosten deutlich höher als bei "klassischen" Kindergärten.Dies ist aber nur ein Grund dafür, dass die Gemeinden gegen die Nachforderung angehen wollen.Ein weiterer Grund ist, dass etwa ein Fünftel der Kinder aus anderen als diesen vier Gemeinden kommen - auch eine Folge des Modellprojekts, das dies sogar explizit vorsah. Der Kita St. Vinzenzhaus zugrunde gelegt wurde der Kindertagesstätten-Bedarfsplan, der sich am Einzugsbereich des kommunalen Kindergartens Speicher orientiert. Dieser stimme aber keineswegs mit den Verhältnissen in der St. Vinzenzhaus-Einrichtung überein, da deren Einzugsbereich viel größer sei, sagt Haubrich.

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