Zu billig, um wahr zu sein

Wegen Hehlerei ist ein 58-jähriger Eifeler zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte ein Auto von einem unbekannten Anbieter gekauft, obwohl Fahrzeugbrief und Kaufvertrag fehlten. Später stellte sich heraus, dass der Wagen Diebesgut war.

Bitburg. "Das klingt aber recht abenteuerlich", sagt Richter Udo May und blickt ernst zur rechten Seite des Sitzungssaales. Dort sitzt der Angeklagte Manuel W. (Name von der Redaktion geändert). Der hatte soeben dem Vorsitzenden Richter erklärt, im August 2005 einen Opel Zafira gekauft zu haben. So weit ist an der Geschichte noch nichts Außergewöhnliches. Zweifel kommen auf, als der gelernte KFZ-Mechaniker und Autohändler behauptet, dass er den PKW mit dem Baujahr 2004 ohne Fahrzeugbrief und Kaufvertrag für 4000 Euro erworben hat, und dabei nie den Verdacht gehegt habe, dass das Auto vielleicht gestohlen sein könnte. Der Neupreis dieses PKW-Modells liegt schätzungsweise bei 30 000 Euro. Nichts Besonderes sei an dem Geschäft gewesen, insistiert Manuel W. Immer mal wieder kämen Leute in seinem Autohandel vorbei und böten günstige Autos an. So auch an diesem Tag, als ihm ein Unbekannter den Opel Zafira anbot. Den Fahrzeugbrief hatte der Anbieter nicht dabei. Deshalb habe er nur 4000 Euro als Anzahlung verlangt. Weitere 4000 Euro sollte der Angeklagte innerhalb weniger Tage zahlen und dann auch den Fahrzeugbrief erhalten. Fakt ist: Der "große Unbekannte" kam niemals wieder. Weder um sich die restlichen 4000 Euro abzuholen, noch um den Fahrzeugbrief nachzureichen. Opel Zafira in Belgien als gestohlen gemeldet

Manuel W. meldete den Fall aber nicht der Polizei. Diese wurde erst durch eine Zeugin auf den Angeklagten samt Auto aufmerksam. Sie erstattete Anzeige gegen Manuel W. Wenig später stand fest: Der Opel Zafira war in Belgien als gestohlen gemeldet.Das Auto gesehen hatte die 55-jährige Zeugin zum ersten Mal, als sie die Werkshalle des Angeklagten besuchte. "Links stand das Auto, es sah ziemlich neu aus. Gut in Schuss eben." Ihr habe der Angeklagte erzählt, er bräuchte einen Unfallwagen, um so an die notwendigen Papiere für den Zafira zu kommen. "Das kam mir sonderbar vor", sagt die Zeugin. Blauäugig sei sein Mandant gewesen, betont Verteidiger Horst Heerchen in seinem Plädoyer. Manuel W. sei einfach reingelegt geworden. Heerchen fordert Freispruch. Für Staatsanwalt Thomas Grawemeyer gibt es dagegen keinen Zweifel. Er beschuldigt Manuel W. der Hehlerei. Als Kenner der Autobranche hätte W. wegen des fehlenden Kaufvertrags und Fahrzeugbriefs hellhörig werden müssen. Grawemeyer ist sich sicher, dass W. "Zweifel am Kauf des Wagens hatte". Der Angeklagte habe sich bereichern wollen. Auf Grund der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten verlangt Grawemeyer ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.Am Ende lautet das Urteil: Schuldig der vorsätzlichen Hehlerei und damit zehn Monate auf Bewährung. Bei einem derart günstigen Angebot hätte Manuel W. einfach misstrauisch werden müssen. Saubillig sei nun einmal nicht die Realität, begründete May sein Urteil.

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