Zu früh für Beiträge

NIEDERSTEDEM. (har) Die Finanzierung der Baumaßnahme in der Weiherstraße in Niederstedem lässt die Gemüter nicht ruhen. Erneute Unruhe gibt es wegen eines Briefs, den die Verbandsgemeinde-Verwaltung Bitburg-Land im Jahr 2002 verschickt hat.

Es wird befürchtet, dass fällige Beiträge für den Bau der Straße zum Jahresende verjähren. Nach Auskunft der Verwaltung ist dem aber nicht so. Grund: Der Bau der Weiherstraße gilt noch nicht als abgeschlossen, da noch fünf Lampen aufgestellt werden müssen. Erst danach könne die Gesamtmaßnahme abgerechnet und Beiträge erhoben werden, teilt der zuständige Sachbearbeiter Arno Heinz mit. Und erst von diesem Zeitpunkt an verjähren die Forderungen in vier Jahren. Bis die Anlieger der Weiherstraße ihre Beiträge entrichtet haben, bleibt die Ortsgemeinde weiter mit rund 80 000 Euro in Vorkasse. Dieses Geld war gezahlt worden, da laut Ratsbeschluss die Straße über wiederkehrende Beiträge abzurechnen sei, an denen sich alle Einwohner Niederstedems zu beteiligen haben. Gerichte, Verbandsgemeinde- und die Kreisverwaltung hatten diese Einstellung nicht geteilt und die Ortsgemeinde zu einer neuen Haltung gezwungen (derTV berichtete).

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