Zwischen Freizeit und Naturschutz

IRREL. (iz) Dem "Spaß-Paddeln" ein Riegel vorgeschoben: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat per Rechtsverordnung die Benutzung der Prüm auf 32,4 Kilometern zwischen Wiersdorf und Minden geregelt.

Die Irreler Wasserfälle der Prüm stellen laut SGD Nord einen einzigartigen Gewässerabschnitt in der Eifel dar. "Sie sind von hoher ökologischer und landschafts-ästhetischer Bedeutung. Gleichzeitig sind sie als anspruchsvolle Kanustrecke über die Grenzen hinaus bekannt", erklärt Joachim Gehrke, Leiter der Regionalstelle Wasserwirtschaft. Neben dem Oktoberwettkampf des Turnvereins Bitburg wird der Gewässerabschnitt zunehmend durch nicht organisierte Freizeitkanuten beansprucht. Die starke Nutzung führt zu ökologischem Schaden für die Tier- und Pflanzenwelt. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der SGD schuf die Grundlagen für eine Rechtsverordnung. Bürgermeister Hans-Michael Bröhl bezeichnet das Ergebnis als "Handlungsrahmen, mit dem man leben kann".Rücksicht auf Laich- und Brutzeiten

Die generelle Erlaubnis zum Kanufahren auf der Prüm wird auf einer Länge von 32,4 Kilometern vom Stausee Bitburg bis zur Mündung in die Sauer eingeschränkt. Besondere Verbote und Regelungen gelten in den Irreler Wasserfällen. Dort ist künftig das Befahren mit Kanus, Kajaks, Schlauchbooten und Flößen in bestimmten Zeiten ganz verboten. Die Zeiträume berücksichtigen Laich- und Wanderzeiten der Fische sowie Brutzeiten der Vögel. Alle Abschnitte dürfen nach Inkrafttreten der Verordnung nur bei genau festgelegten Wasserständen befahren werden. Für die Fließstrecken ober- und unterhalb der Wasserfälle sind das mindestens 50 Zentimeter am Pegel Prümzurlay und im Bereich der Wasserfälle mindestens 60 Zentimeter. Ein- und aussteigen dürfen die Kanuten in den Wasserfällen nur an Stellen mit entsprechenden Hinweisschildern. Auch die Belange von Sport und Tourismus sollen nicht zu kurz kommen. So kann die jährliche Regatta des Kanuverbands Rheinland weiterhin ausgetragen werden. Um eine ausreichende Wasserführung sicher zu stellen, wird der Zufluss über den Stausee Bitburg entsprechend reguliert. Daran übt Angler und BUND-Mitglied Arnold Mai Kritik: "Jährlich wird so eine unnatürliche Hochwassersituation durch das Ablassen des Stausees geschaffen - eine Katastrophe für die Gewässerorganismen. Viele weitere Anregungen von uns wurden nicht berücksichtigt. Ich sehe die Rechtsverordnung nur als einen Anfang." Werner Homann vom Deutschen Kanu-Verband würdigt das Ergebnis hingegen als "ordentlichen Kompromiss".

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