Antworten zum Bit-Airport

Bitburg · Darüber, wann und wie der Eifelkreis seine Anteile an der Flugplatz-GmbH an den neuen Gesellschafter Frank Lamparski verkaufen soll, schweigt Aufsichtsratsvorsitzender Michael Billen. Zu einigen anderen Fragen hat er in nichtöffentlicher Kreistagssitzung allerdings Stellung bezogen.

 Bis solch große Maschinen auch über die Bitburger Landebahn rollen, ist noch einiges zu klären. Foto: iStock

Bis solch große Maschinen auch über die Bitburger Landebahn rollen, ist noch einiges zu klären. Foto: iStock

Ende 2010 sollen am Flugplatz Bitburg die ersten Baumaschinen rollen, um die Pläne des luxemburgischen Projektentwicklers Frank Lamparski Realität werden zu lassen. Er will die ehemalige Airbase in den kommenden 15 Jahren mit 400 Millionen Euro Investorengeld zu einem Werft-, Fracht- und Passagierflughafen ausbauen.

Ein Projekt, das viele Fragen aufwirft. Auch für die Kommunalpolitiker, die im Laufe des Jahres darüber entscheiden müssen, unter welchen Bedingungen der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Stadt Bitburg Lamparski ihre Anteile an der Flugplatz Bitburg GmbH verkaufen sollen. So hat die Grünen-Fraktion des Kreistags Landrat Joachim Streit einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt. Dieser hat ihn mit Bitte um Beantwortung an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Flugplatz GmbH, Michael Billen, weitergeleitet - den Einzigen, der in Sachen Flugplatz derzeit auskunftsberechtigt ist. Und Billen hat geantwortet - zumindest auf einige Fragen. Hier ein Überblick zu den Auskünften, die er dem Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung gegeben hat:

Mit am spannendsten sind die Fragen, wie, unter welchen Bedingungen und wann der Verkauf der GmbH-Anteile erfolgen soll. Und wie sich die Kommunen absichern, falls das Projekt scheitert. Hierzu gab Billen mit dem Verweis auf die noch laufenden Vertragsverhandlungen mit Lamparski jedoch keine Auskunft. Er werde sich dazu äußern, "sobald die Verhandlungen einen entsprechenden Stand erreicht haben". Bei diesen Verhandlungen geht es nach TV-Informationen unter anderem um eine mögliche Rückübertragung der Immobilienwerte, die im Besitz der Flugplatz GmbH sind - wie der Tower des Flugplatzes. Frühestens im Sommer ist damit zu rechnen, dass Stadt und Kreis eine Entscheidung treffen müssen.

Auf andere Fragen hingegen gab es Antworten. So auch auf jene, ob die Flugplatz GmbH plant, das genehmigte Instrumentenlandesystem noch vor der Privatisierung zu errichten. Die Antwort lautet Nein. Vor der Privatisierung plane die GmbH keine solche Investition.

Die Widersprüche, die mehrere Gemeinden und Privatleute aus Angst vor dem Fluglärm gegen die Instrumentenfluggenehmigung eingelegt hatten, sind noch immer nicht alle bearbeitet. Laut Billen will der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) die geplante Privatisierung und damit verbundene Neuausrichtung des Projekts abwarten. Der LBM bestätigt dies. Eine abschließende Entscheidung könne derzeit nicht getroffen werden. Denn zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehöre, dass die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" des Flugplatzbetreibers/Investors geprüft werde. Lamparski hat den LBM jedoch bisher noch gar nicht offiziell über seine Pläne informiert.

Doch reicht die vorhandene Genehmigung für Lamparskis Pläne überhaupt aus? Für die ersten Planungsschritte ja, heißt es von Billen. Zur vollständigen Umsetzung sei jedoch ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem Luftfahrtgesetz nötig. Was genau geändert werden müsste, kann der LBM allerdings noch nicht sagen. Denn dazu müsse man zunächst das Konzept kennen.

Ein anderer "Erläuterungstermin" steht hingegen schon fest. Wie das Wirtschaftsministerium bestätigt, hat Lamparski für den 23. März einen Gesprächstermin im Ministerium, bei dem er seine Pläne dort erstmals offiziell vorstellt.

Eine weitere Frage der Grünen war, wie viel die ausscheidenden Gesellschafter von dem Geld zurückbekommen, das sie in den Besitz der Flugplatz GmbH investiert haben. Die Abfindung berechne sich nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren, erklärt Billen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe errechnet, dass den Ex-Gesellschaftern jeweils eine Abfindung in Höhe von 51 Prozent ihrer Stammeinlage zusteht. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich sind dies 20 910 Euro, für den Landkreis Trier-Saarburg 36 720 Euro und für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Daun 20 910 Euro - zu zahlen in fünf gleichen Jahresraten.

Darüber hinaus teilt Billen mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der ein Großteil des Flugplatzareals (noch) gehört, von Anfang an einbezogen worden sei und die Bemühungen um eine luftverkehrliche Nutzung unterstütze.

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