Ja oder Nein? Das ist hier die Frage

Irrel · Die Bürger der Verbandsgemeinde Irrel dürfen am Sonntag, 28. April, abstimmen, ob sie für oder gegen eine Zwangsfusion mit der Verbandsgemeinde Neuerburg sind. Gleichzeitig hat der Verein zur Förderung kommunaler Abgabengerechtigkeit eine eigene Befragung in 4500 Haushalten gemacht und zwar per Flyer.

 Wie hier in Ernzen vor der Pfarrkirche St. Markus hängen in vielen Orten Plakate, die zum Nein zur Fusion aufrufen. TV-Foto: Mandy Radics

Wie hier in Ernzen vor der Pfarrkirche St. Markus hängen in vielen Orten Plakate, die zum Nein zur Fusion aufrufen. TV-Foto: Mandy Radics

Irrel. Ja-Nein-Entscheid oder doch besser Abstimmung mit Alternativen? Nicht alle sind mit der Vorgehensweise der Verbandsgemeinde (VG) Irrel zum ausstehenden Bürgerentscheid einverstanden. Die VG wird ihre Bürger am Sonntag, 28. April, offiziell fragen, ob sie für oder gegen eine Zwangsfusion mit der VG Neuerburg sind. Da fehlen die Alternativen, findet der Verein zur Förderung kommunaler Abgabengerechtigkeit und hat seinerseits vor zwei Wochen selbst 4500 Stimmzettel in den Haushalten der Verbandsgemeinde verteilen lassen.
KOMMUNAL REFORM



Der Bürgerentscheid der VG Irrel: Insgesamt gibt es laut Petry 7487 Wahlberechtigte in der VG. Abstimmen darf jeder EU-Bürger über 18 Jahren, der mindestens drei Monate in der VG gemeldet ist. In 17 Wahllokalen, das ist eines pro Ortsgemeinde, können die Bürger am Sonntag folgende Frage mit Ja oder Nein beantworten: "Sind Sie für eine Fusion der Verbandsgemeinde Irrel mit der Verbandsgemeinde Neuerburg?" Das Stimmergebnis soll bereits gegen 18.30 Uhr vorliegen, sagt der VG-Chef.
Laut Petry rechnet die VG mit zehn bis 20 Prozent Briefwählern. Bisher wurde insgesamt bereits rund 700 Mal Briefwahl beantragt. "Wir wollen alle Bürger mobilisieren, mitabzustimmen. Eine Wahlbeteiligung von 40 bis 50 Prozent wäre gut." Deshalb hängen in vielen Dörfern Plakate mit dicken roten Kreuzen vor dem Nein zur Fusion.
Inwieweit die Abstimmung beim Land Berücksichtigung findet, ist indes unklar. Eine Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Innenministeriums kritisiert den nach dessen Ansicht nicht konstruktiven Entscheid. Weil der nur ein Ja oder Nein zulasse (der TV berichtete). Konstruktiv wäre nach Ansicht des Landes die Möglichkeit gewesen, den Bürgern zu erlauben, eine Alternative zum Zwangsfusionspartner anzugeben. Das hat der Verein zur Förderung kommunaler Abgabengerechtigkeit in einer eigenen Abstimmung nachgeholt.

Die Abstimmung des Vereins: Vor zwei Wochen hat der Verein in 4500 Haushalten in der Verbandsgemeinde Flugblätter verteilen lassen. Das sagt der dritte Beigeordnete des Vereins, Emil Epper, im TV-Gespräch.
Der 60 Mitglieder starke Verein sei sich einig, dass die VG Irrel aufgelöst und die Gemeinden verschiedenen anderen VG zugeordnet werden sollen. So könnte Bitburg-Land die Gemeinden Menningen, Minden, Eisenach und Gilzem aufnehmen. Wallendorf und Bollendorf würden von der VG Neuerburg betreut. Bitburg könnte sich um den Rest kümmern, so Epper. Er begründet die Meinung vor allem mit den zu hohen Verwaltungskosten der VG Irrel. Durch die Verteilung der Flyer, mit Hilfe derer die Bürger abstimmen konnten, sind nach Eppers Aussage bereits mehr als 400 Rückläufer eingegangen. Die Bürger konnten zwischen den Alternativen VG Bitburg-Land, Neuerburg, Trier-Land, Luxemburg und einer eigenständig verbleibenden VG Irrel wählen. Das Ergebnis der Befragung will der Verein erst am kommenden Dienstag bekanntgeben. Epper: "Eine klare Tendenz geht jedoch nach Bitburg-Land."
Alle Informationen zum Bürgerentscheid am Sonntag gibt es im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Irrel unter folgender Adresse:
www.irrel.de/buerger
Extra

Der Bürgerentscheid ist in der Gemeindeordnung und im Kommunalwahlgesetz geregelt. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der insgesamt Stimmberechtigten beträgt. Im Kommunalwahlgesetz ist geregelt, dass ein Bürgerentscheid einem Ratsbeschluss gleichgestellt ist. neb

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