Klagen über Klagen

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof ist überlastet, sagt dessen Präsident Lars Brocker. Der Hauptgrund ist, dass fast jede der Fusionen von Verbandsgemeinden, die nicht freiwillig vollzogen, sondern per Gesetz vom Land verordnet wurden, zu einer Verfassungsklage führte.

Die meisten Klagen davon waren erfolglos. Auch die VG Irrel, die mit Neuerburg zur VG Südeifel zusammengeschlossen wurde, und Kröv-Bausendorf, dass per Gesetz nun Teil der VG Traben-Trarbach ist, sind mit ihren Verfassungsklagen gescheitert. Am Montag wird über die Eingliederung der VG Manderscheid nach Wittlich-Land verhandelt, gegen die beide Kommunen geklagt haben. Auch wenn kaum jemand erwartet, dass ausgerechnet diese Fusion rückgängig gemacht wird, und obwohl es dem Gericht viel Arbeit macht und trotz der beträchtlichen Anwaltskosten, die die Verfahren bei den Verbandsgemeinden verursacht haben, ist daran nichts auszusetzen. Denn Rechtsschutz, also die Möglichkeit, Entscheidungen des Gesetzgebers vor Gericht überprüfen zu lassen, sind ein Kernbestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Zu kritisieren ist in diesem Fall einzig und allein das Land, das die notwendige Reform der Kommunen völlig mut- und konzeptlos angegangen ist, mehr Ausnahmen als Regeln definierte und diese dann halbherzig umsetzte. So etwas muss zu Klagen führen. Wenn die nächsten Fusionen – und es gibt noch viele, die sinnvoll wären – und eine ebenfalls notwendige Reform der Landkreise nicht besser konzipiert und umgesetzt wird, wird der Verfassungsgerichtshof noch auf lange Sicht über Überlastung klagen.

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