Bei Glätte räumen und streuen

BITBURG. (red) Im bisherigen Verlauf des Winters blieb Bitburg noch von Schnee- und Eisglätte verschont. Dennoch ist zu erwarten, dass im Laufe der kommenden Wochen und Monate wieder Schnee und überfrierende Nässe für Gefahren sorgen werden.

Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung alle Anlieger auf deren Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Eis auf öffentlichen Verkehrsflächen hin. Die Folgen eines Sturzes auf spiegelglatten Fußwegen können nicht nur schmerzlich für den Betroffenen sein, sondern auch das Portemonnaie des räumungspflichtigen Anliegers empfindlich treffen. Die Räum- und Streupflicht der Anlieger ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bitburg. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Gehwege oder die Flächen vor dem Grundstück sind bis zu einer Breite von 1,50 Meter zu räumen. Die Verpflichtung der Anlieger erstreckt sich auf die Zeit zwischen 7.30 und 20 Uhr.

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