Brisanter Rattenschwanz

Die kleine Eifelgemeinde Niederstedem ist auf dem besten Weg, in die Geschichte des Kommunalrechts einzugehen. Denn die Klärung der rechtlichen Meinungsverschiedenheiten rund um die Weiherstraße kann weit reichende Folgen haben.

Der Gemeinde- und Städtebund hat die Aufstellung eines Bebauungsplans ausdrücklich nur empfohlen, nicht aber als einzig zulässige Vorgehensweise benannt. Daraus lässt sich kein Zwang für die Gemeinde ableiten, so dass sich die Kreisverwaltung auf dünnem Eis bewegt. Dünn wäre das Eis jedoch auch, wenn die Behörde das Verfahren einfach wie vom Rat beschlossen laufen ließe. Wie auch immer die Verwaltung entscheidet: Sie droht einzubrechen. Letztlich spitzt sich alles auf die Frage zu, ob die Niederstedemer Ortsabrundungssatzung rechtswirksam ist. Mit dieser Frage werden sich möglicherweise Gerichte befassen müssen. Denn immerhin hat die Kommunalaufsicht die Satzung einst genehmigt, und viele andere Gemeinden haben nach Satzungen ähnlichen Inhalts gehandelt. All dies müsste also auf den Prüfstand - ein brisanter Rattenschwanz, den die jüngste Anordnung der Kreisverwaltung hinter sich her zieht. m.hormes@volksfreund.de

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