Der Wille des Volkes

Lars Oliver Ross schreibt in seinem Kommentar, dass diese Diskussion durch die "Emotionalität des Religiösen" bestimmt wird. Dies ist falsch! Nicht irgendein religiöser Fundamentalismus - welcher Art auch immer - oder gar eine verstaubte Bigotterie ist verantwortlich für die Existenz von Kreuzen in öffentlichen Räumen, insbesondere vor Gericht.

Grund für deren Berechtigung ist - neben einer Jahrtausende alten Tradition in unserem Land - das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wo es in der Präambel heißt: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat das deutsche Volk ... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz beschlossen." Das Kreuz im Gerichtssaal ist demnach in erster Linie Symbol für die alles überspannende Gültigkeit unserer Verfassung. Und für deren Änderung bedarf es einer qualifizierten Mehrheit der Bürger, die, Gott sei Dank, nicht in Sicht ist. Soweit also Leute mit paranoidem Einschlag oder einem Hang zur Hysterie dieses Symbol glauben, angreifen zu müssen, sollte die rechtsprechende Gewalt darüber schweigend hinweggehen, oder, wie es Herr von Schichau löblicherweise getan hat, die Attacke mit einer milden Belehrung beantworten. Was den Trierer Gerichtsoberen Krämer angeht, wäre ihm zu empfehlen, sich gelegentlich einmal ein paar Gedanken über Sinn und Aussage unseres Grundgesetzes zu machen - und darüber, dass der Souverän dieses Staates, das Volk, dieses Symbol des Grundgesetzes mehrheitlich wollte, auch - und gerade - in Gerichtssälen! Helmut Körlings, Traben-Trarbach

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