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Sicherung und RisikoNach Auskunft des Bundesverbands Windenergie werden Pachtverträge zwischen Windrad-Betreibern und Grundstücksbesitzern in der Regel so abgeschlossen, dass nach Ablauf der Pacht (20 bis 25 Jahre) der Rückbau finanziell abgedeckt ist.

Seit einer Gesetzesänderung in 2004 müssen Antragsteller in Rheinland-Pfalz auch bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) eine Bürgschaft hinterlegen. Von den bisher im Eifelkreis Bitburg-Prüm 223 errichteten und genehmigten Anlagen gibt es nach Aussage der Verwaltung diese Bürgschaft in 40 Fällen. Diese betrage fünf Prozent des Kaufpreises einer Anlage und liege im Schnitt zwischen 60 000 und 70 000 Euro. Ob damit die Rückbaukosten im Ernstfall abgedeckt sind, wird sich flächendeckend erst in einigen Jahren zeigen. Während Windkraftverbände, Betreiber und Fondsanbieter oft damit argumentieren, dass der Rückbau allein schon durch den Schrottwert der Stahltürme finanziert werde, gibt es einzelne Fälle, die das in Frage stellen. So mussten in Höxter 1998 zwei Windräder auf Grund eines Gerichtsbeschlusses zurückgebaut werden. Die Kosten dafür lagen für beide Anlagen bei umgerechnet 350 000 Euro. (uhe)

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