EXTRA

Die Kosten Bei der Flurbereinigung trägt das Land die Verfahrenskosten. Von den Ausführungskosten müssen die Grundstückseigentümer einen Eigenanteil tragen. Dieser Anteil beträgt bei landwirtschaftlichen Nutzflächen 15 Prozent, bei Waldflächen 20 Prozent.

Den Rest übernimmt das Land. Der hohe Fördersatz von 85 Prozent beim Wegebau ist für Gemeinden besonders attraktiv. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein weiterer Zuschuss zum Eigenanteil möglich. Eigentümer können ihren Anteil durch Mitarbeit etwa bei Wertermittlung und Vermessung der Grunstücke abverdienen. (cus)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort