Ernte-Laster dürfen fahren

BITBURG. (red) Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz hat eine landesweit geltende allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Erntetransporte erteilt. Demnach dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, sowie Anhänger hinter Lastwagen in der Erntezeit auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.

Für die Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahme in der Zeit vom 29. Juni bis zum 7. September, für die Maisernte und die Weintraubenlese in der Zeit vom 31. August bis zum 9. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten in der Zeit vom 24. August bis zum 12. September.

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