Flugverbot für Tauben

BITBURG. (red) Aufgrund weiterer Ausbrüche von Geflügelpest in Holland und Belgien wurden die Beschränkungen für Geflügelhalter verschärft. Das Transportverbot gilt nun auch für Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben.

Ebenfalls wird der Verkauf von Geflügel durch so genannte fliegende Händler verboten. Das Landesuntersuchungsamt in Koblenz hat für den Bereich des Lands Rheinland-Pfalz angeordnet, dass Trainingsflüge, Vorflüge und Preisflüge sowie sonstige Flüge von Tauben verboten sind.

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