Gemeinsam für eine Lösung

Der Bericht von Harald Jansen über die Verhandlung am Verwaltungsgericht Trier in Sachen Freizeitgelände Oberweis gibt erfreulicherweise die juristischen Fakten klar und richtig wieder. Doch leider sind die angeführten Kosten für einen neuen Sportplatz von rund 400 000 Euro eine falsche Zahl, die seitens der VG ständig angeführt wird.

Könnte es sein, dass hier förderungsfähige Kosten durch den Goldenen Plan mit den realen Kosten verwechselt worden sind? Bereits 1992 wurde bei der Planung (Verlagerung des Sportplatzes auf die andere Prümseite zur Kläranlage hin) mit Gesamtkosten von 1 412 323 Mark gerechnet. Dabei hatte die Gemeinde Oberweis das Grundstück zu stellen und die Planungskosten des Bebauungsplans zu tragen. Nach 15 Jahren und der Umstellung von Mark auf Euro dürften sich die Kosten auf 800 000 Euro belaufen. Das entspräche einer Preissteigerung von zehn Prozent in 15 Jahren. Förderungsfähig sind davon 400 000 Euro, mit einem Förderungsanteil von 30 Prozent (120 000 Euro). Mit den 150 000 Euro der VG ergibt sich eine Summe von 270 000 Euro. Für die Gemeinde und den Sportverein Oberweis ergibt dies einen Kostenanteil von rund 530 000 Euro und nicht 90 000, wie behauptet wird. Diese Summe ist weder über Kredite der Gemeinde noch über Sponsoren oder Eigenleistung des SV zu erbringen. Bei derartigen Kosten muss die vorhandene Sportanlage mit kalkulier- und tragbaren Kosten erhalten und eine Lösung erarbeitet werden. Paul Jürgen Evertz, Oberweis (Zweiter Vorsitzender des Sportvereins Oberweis)

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