Gratulation, Herr von Schichau!

Zur Debatte über Kreuze in Bitburger Gerichtssälen haben uns diese Leser-Meinungen erreicht:

Selbstverständlich gehören Kreuze in unsere Gerichtssäle und in alle öffentlichen Gebäude. In der Auffassung, Kreuze aus den öffentlichen Gebäuden zu entfernen, zeichnet sich jene Denkhaltung des Säkularismus aus, die stark geworden ist und immer weiter zunimmt, dass man Gott aus der Welt verdrängen soll, so als ob es Gott nicht gäbe. Im Alltag von Firma, Geschäftsleben, in der Universität, in Gemeinden und Staat wird suggeriert, dass man die Welt, das Leben des Menschen so auffassen und deuten solle, das jedes Bezugnehmen auf Gott überflüssig wird. In dieser Denkhaltung wird Religiösität gerade noch geduldet, als etwas Privates, etwas, was man dem Einzelnen gerade noch als Privatvergnügen zubilligt. Man solle Religion ganz ignorieren und sie ausschließlich ins Private verbannen, so dass man es als immer peinlicher hinstellt, darüber öffentlich zu reden. Das Aufhängen von christlichen Kreuzen in öffentlichen Gebäuden widerspricht überhaupt nicht der Toleranz zu Andersdenkenden. Durch das Aufhängen von Kreuzen werden Menschen, die vom christlichen Glauben nichts halten oder aus der Kirche ausgetreten und damit vom Glauben abgefallen sind, nicht beeinträchtigt. Sie werden zu keinen religiösen Handlungen oder Bekundungen gezwungen. Das Kreuz gehört ganz substanziell zu den Grundwerten, auf denen unsere Gesellschaft und unsere Verfassung aufgebaut ist. Wo das Kreuz keine Rolle mehr spielt, sehen wir die Auswirkungen tagtäglich in den Nachrichten. Und dann wundern wir uns, warum das so ist. Gratulation für die Haltung von Herrn Amtsgerichtsdirektor von Schichau! Rudolf Becker, Bürgermeister der VG Speicher GLAUBE

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