HINTERGRUND: Konzessionsvertrag

Der Konzessionsvertrag ist die Rechtsgrundlage für das Versorgen einer Gemeinde mit Gas, Strom oder Wasser. Die Kommune erhält vom Versorger für das Wegerecht der Leitungen eine Konzessionsabgabe. Die Stadt Bitburg erhält aufgrund solcher Verträge über Versorgungsleitungen auf ihrem Gebiet rund 600 000 Euro jährlich. Der Vertrag wird normalerweise mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Mit der Übertragung der Versorgung ist das Unternehmen für Planung, Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen zuständig. Das Unternehmen muss in der Kommune jederzeit die Versorgung sichern. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen in den 90er Jahren laufen in den Kommunen die Verträge fast ausnahmslos bis Ende 2011. Eine öffentliche Ausschreibung ist zwar nicht vorgeschrieben, nach dem Ernergiewirtschaftsgesetz muss jedoch das Vetragsende zwei Jahre vor Ablauf der Vereinbarung öffentlich gemacht werden, um mehr Transparenz und Konkurrenz auf dem Versorgungsmarkt zu erzeugen.

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