HINTERGRUND: Lärm

Was in Bitburg bei der deutschen Meisterschaft im dB Drag Racing hinter verschlossenen Türen ablief, ist im Straßenverkehr nur bis zu einem gewissen Grad erlaubt: das Aufdrehen der Musikanlagen in Fahrzeugen. Die Polizei Bitburg beobachtet "zunehmend Fahrzeuge, die mit dröhnenden Musikanlagen unterwegs sind, zunehmend aber auch Beschwerden von Menschen, die sich durch diesen Lärm belästigt fühlen". Auch Hin- und Herfahren, lautes Hupen, defekte Auspuffanlagen, Kavalierstart, Hochjagen des Motors, quietschende Bremsen dazu die überlaute Musik aus überdimensionierten Autoanlagen gehörten schon zum Alltag im Straßenverkehr. Nach Studien zur Lärmbelastung entstehen bei Dauerbelastungen durch Lärm erhöhte Neigungen zu Bluthochdruck, Herz-, Kreislaufreaktionen, Magen- und Darmstörungen, Schlaflosigkeit, verbunden mit Stressbelastung. Die Fahrer von Fahrzeugen mit hohen Lärmpegeln setzen auch sich selbst dieser Gesundheitsgefährdungen aus, können aber auch nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Sie werden abgelenkt und nehmen die Geräuschkulisse um sich herum nicht mehr wahr. In den Landesimmissionsgesetzen und Lärmverordnungen ist belästigender, gesundheitsgefährdender Lärm verboten. Es sind Richtwerte vorgegeben, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bevölkerung zu schützen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dieser Lärm aber schon untersagt. Paragraph 30 Straßenverkehrsordnung schreibt vor: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten." Nach StVO gehört es zu den Pflichten des Fahrzeugführers, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt werden darf. Musik darf daher laut Oberlandsgericht Köln nur so laut sein, dass der Fahrer Sondersignale von Rettungs- oder Einsatzfahrzeugen wahrnehmen kann. Als "Einrichtungen für Schallzeichen dürfen nur zugelassene Hupen und Hörner verwandt werden. Lautstarke Melodien sind verboten. Das Auto ist nicht der Platz, an dem Musik volle Pulle aufdrehen darf, stellt die Polizei fest. Die Sicherheit im Straßenverkehr und der Schutz vor Lärmbelästigung gehen vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort