HINTERGRUND: Zweckverband Flugplatz Bitburg

Dem Zweckverband (ZV) Flugplatz Bitburg gehören folgende Kommunen an: Kreis Bitburg-Prüm, Verbandsgemeinde Bitburg-Land, Stadt Bitburg sowie die Ortsgemeinden Röhl und Scharfbillig. Auslöser für die Rotlicht-Diskussion war vor einigen Jahren die Anfrage eines Investors, der ein so genanntes Laufhaus (Bordell) mit 26 Zimmern einrichten wollte. Daraufhin fiel in der ZV-Versammlung die politische Entscheidung, keine Bordelle auf dem Flugplatz zuzulassen. Deshalb enthalten alle 17 Bebauungspläne für den Flugplatz eine entsprechende Klausel. "Nicht zulässig" sind demnach unter anderem "Bordellbetriebe und vergleichbare Nutzungen, in denen der gewerbsmäßigen Prostitution nachgegangen wird".

Den Satzungsbeschluss für den betroffenen Bebauungsplan hat der ZV-Versammlung bereits im vergangenen Jahr gefasst. Wenn die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord den Vorgang erledigt hat, wird der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht und damit rechtskräftig - voraussichtlich in einigen Wochen. Wenn ein Planentwurf im Wesentlichen fertig ist und damit die Baureife erreicht hat, richten sich die Behörden bei anstehenden Genehmigungen in der Regel schon vor der formalen Rechtskraft danach.

"Der Zweckverband hat also alles auf den Weg gebracht", sagt ZV-Verwaltungsleiter Helmut Berscheid. "Wir sind aber keine Ordnungsbehörde und keine Genehmigungsbehörde und damit auch nicht für Kontrollen zuständig."

Das Anfang 2004 auf dem Flugplatz eröffnete und wenig später wieder geschlossene "Mendecino" fiel übrigens nicht unter die Beschränkung, weil es als Swingerclub deklariert war. Dort sollten sich Privatleute zu sexuellen Kontakten treffen, in der Regel Pärchen zum Partnertausch.

Bars in

der Innenstadt

Zur Zulässigkeit von Prostitution in der Bitburger Innenstadt sagt Stadt-Pressesprecher Werner Krämer, das müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Die Kreisverwaltung will sich darüber noch Gedanken machen und gegebenenfalls Betriebe in Augenschein nehmen. (cus)

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