HINTERGRUND

Die Führerscheinklassen: Was sich früher hinter den schlichten Ziffern 1, 2 und 3 verbarg, ist seit 1999 in einem Buchstabensystem gegliedert: die Führerscheinklassen. Mit den neuen Namen sind zum Teil auch Beschränkungen verbunden. So gilt etwa die Klasse B im Gegensatz zur früheren "3" nur noch für Wagen bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse, statt bis 7,5 Tonnen. Benutzt ein Autofahrer mit Klasse B einen Anhänger, darf dieser zudem beladen nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs davor. Hier eine grobe Klassen-Übersicht: A : Motorrad A1 : Motorrad bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis 15 PS B : PKW bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse C : LKW über 7,5 Tonnen C1 : LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen D : Omnibus mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen D1 : Omnibus mit acht bis 16 Fahrgastsitzplätzen M : Moped mit maximal 50 Kubikzentimetern und bis 45 Kilometer pro Stunde L : Traktor bis 32 Kilometer pro Stunde (mit Anhänger 25 Kilometer pro Stunde) T : Traktor bis 60 Kilometer pro Stunde Der Zusatz " E " (in BE, C1E oder DE) erlaubt es, einen Anhänger zu verwenden, der beladen schwerer ist als 750 Kilogramm oder als das unbeladene Zugfahrzeug. (mws)

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