HINTERGRUND

Folgende abschließende Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange stehen noch aus: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht sowie Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz.

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung. Kreisverwaltung, Untere Landespflegebehörde. Verbandsgemeindeverwaltung. Eine von der Gewerbeaufsicht Trier geforderte Ergänzung des Sprenggutachtens muss der Antragsteller noch einreichen. "Diese Ergänzung war für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nicht entscheidungsrelevant, da der Ortsgemeinde alle Antragsunterlagen, die das Vorhaben in seinen Grundzügen beschreiben, vorlagen", schreibt die Kreisverwaltung auf Anfrage des TV . Wenn alle Unterlagen vorliegen, muss die Kreisverwaltung innerhalb von drei Monaten entscheiden. (cus)

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