HINTERGRUND

UNFALLKOMMISSION: Die Unfallkommissionen bestehen jeweils aus Vertretern der Polizeiinspektionen, des Landesbetriebs Straßen und Verkehr (LSV) sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

Das Gremium tagt einmal im Jahr, um Unfallhäufungsstellen auf der Basis der Unfallstatistiken zu erkennen und zu entschärfen. Als Unfallhäufungsstelle (UHS) gilt ein Straßenabschnitt dann, wenn sich auf 300 Metern fünf Unfälle oder mehr innerhalb eines Jahres ereignen. Wildunfälle bleiben außen vor, da sie flächendeckend, vor allem in Waldabschnitten, das Eifeler Straßennetz betreffen. (vog)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort