HINTERGRUND

Soforthilfe Schätzungen zufolge kommt es in jeder dritten Partnerschaft zu Gewalt. Jede fünfte Frau muss damit rechnen, gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen zu werden. Nach Einschätzungen von Experten tritt Gewalt in Beziehungen im häuslichen Umfeld am häufigsten auf.

Meist ist geht die Gewalt vom Mann aus, die Täterrolle kann sich aber auch umkehren. Um in einer Notsituation zu helfen, hat die Polizei laut Polizeigesetz mehrere Möglichkeiten: Sie kann den Täter befristet aus derWohnung verweisen. Sie kann gegen ihn ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Wohnung oder für einen bestimmten Ort aussprechen. Wenn er gegen die Anordnungen der Polizei verstößt, kann er in Gewahrsam genommen werden. Für betroffene Frauen gibt es Hilfe in Frauenhäusern, Beratungsstellen und bei Frauennotrufen, auf Wunsch auch anonym. Anträge auf Schutzanordnungen oder auf Zuweisung einer Wohnung können beim Amtsgericht gestellt werden. Im Notfall sollte man sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen. (sn)

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