HINTERGRUND

LKW-MAUT LKW-Mautplicht besteht für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht über zwölf Tonnen liegt. Befreit sind Omnibusse, Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes, ebenso Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Winterdienst genutzt werden.

Auch Fahrzeuge, die für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes oder für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zur Linderung einer Notlage dienen, sind ausgenommen. Die Höhe der LKW-Maut ist abhängig von Emmissionskategorien und liegt bei durchschnittlich 0,124 Euro pro LKW-Kilometer. (noj)

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