HINTERGRUND

Grenz-Werte Seit 1. April 2001 wird grundsätzlich bereits ab 0,5 Promille ein Fahrverbot angeordnet. Außerdem gibt es ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1500 Euro. Für den Ersttäter, der fahrlässig gegen die 0,5 Promille-Grenze verstößt, ist ein Regelbußgeld von 250 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat sowie vier Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg vorgesehen.

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